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Thema: Betten in Bereitschaft. Vorgaben durch BGV, UVV, etc?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ich würde die Betten evtl. hintereinander stellen, je nachdem wo sich die Tür befindet.
    (Siehe Zeichnung)

    Was muss bzw. soll noch in den Raum? Die Betten in die Höhe zu legen, wäre mir auch zu Risikohaft. Dann lieber nebeneinander, hintereinander, wie auch immer...
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  2. #2
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    Also hintereinander funktioniert nicht. Ist von die Bettgrößen her nicht machbar. Und deine Zeichnung wo die ist Tür kommt schon sehr gut hin. Evtl wäre nich gedacht 2 kleine Spinde mit rein zu stellen. Aber das würden wir erst machen wenn wissen wie wir die Betten haben. Also von daher sind die spinde kein muß.

  3. #3
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    der Raum ist sehr sehr schmal, ob da sinnvoll 2 Betten rein passen?
    selbst für ein Bad oder ne Küche wäre das nix.

  4. #4
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    Bettengröße (Matratzengröße):190 x 90 cm
    größer könnt ihr nicht gehen. Und die Betten passen dann genau hintereinander.
    Bedenkt, daß eine normale Tür eine Breite von 90 cm hat, und diese auch noch einigermaßen aufgehen soll.

  5. #5
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    Konkrete Anforderungen an solche Ruheräume gibt es nicht, die aktuelle Arbeitsstättenverordnung beschränkt sich auf
    (2) Bereitschaftsräume nach § 6 Abs. 3 Satz 3 und Pausenräume, die als Bereitschaftsräume genutzt werden, müssen dem Zweck entsprechend ausgestattet sein.
    Etagenbetten sind bei Beschäftigten im Alarmdienst m. M. n. eindeutig nicht "dem Zweck entsprechend".

    Grundsätzlich sehe ich alleine schon die Grundfläche des Raumes grenzwertig, bei einem Neubau darf man einen Bereitschaftsraum für zwei Personen nicht so planen. Man muss sich mal fragen, ob es der Gesundheit bzw. dem Wohlbefinden förderlich ist, die Nacht auf so engem Raum mit zwei Personen zu verbringen.

    Eine Ablagemöglichkeit (Tisch) ist zwingend vorzusehen, idealerweise ein Spind für Privatgegenstände. Auf Stühle kann man m M. n. verzichten, wenn es einen entsprechenden Aufenthalts- bzw. Pausenraum gibt.

    Die DIN 14092-1 für Feuerwehrhäuser, die man als Stand der Technik heranziehen kann, fordert 15 m² für ein Zweibettzimmer. Das ist das Doppelte von dem, was ihr plant. In meinen Augen ist das so eine Fehlplanung, die den notwendigen Mitarbeiterschutz nicht berücksichtigt.

  6. #6
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    Spinde brauchst du keine in dem Raum, wenn ein Umkleideraum vorhanden ist. Und dieser wird eher benötigt, da dort sicher auch Fortbildungen und Co stattfinden.

    Andere Frage: Ruhemöglichkeiten für gemischt geschlechtliche Fahrzeugbesatzungen?

    Wie oft soll dieser HvO dort nächtigen? Andere Konzepte nicht in Planung?

  7. #7
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    Also es handelt sich nicht um einen Neubau. Es handelt sich um ein altes denkmalgeschütztes Gebäude welches renoviert wurde.

    Das mit der Din für feuerwehrhäuser ist ein sehr guter anfang. Hat die jmd zufällig als pdf oder so?

    Ich bin ja auch nicht mit der Raumplanung zufrieden. Aber großartig andere Konzepte sind kaum vorhanden, da wir auch nicht die masse an räumen haben.

    @12fly: Wie oft der HvO der nächtigt hängt von der jeweiligen Besatzung ab. Diejenigen die zentral im Ort wohnen fahren von Zuhause aus. Die die von ausserhalb kommen die würden dann halt dort schlafen.
    Einen Plan für gemischt geschlechtliche Nachtschichten gibt es nicht direkt. Im "Auffenthalts-/Wachraum" wird es zwar eine couch geben, aber ich finde das ist auch nicht mittel zum zweck.

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