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Thema: Betten in Bereitschaft. Vorgaben durch BGV, UVV, etc?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Snipero Beitrag anzeigen
    Zurzeit sind wir dabei eine neue Unterkunft für unsere Bereitschaft zu bekommen.
    Ich würde die Idee mit dem Schlafraum in der Form aufgeben.
    Wirklich Platz hat man keinen und in so einem kleinen Kämmerchen mit 2 Personen.. ich weiß nicht.
    Ich würde folgendes machen: In diesen Raum ein Doppelstockbett, der Rest kann man ja als Lagerfläche bzw Umkleide nutzen.

    In einem anderen, größeren Raum (z.B. Ausbildungsraum) würde ich ein Klappbett installieren.
    Ausserdem würde ich wenn ich eh eine Couch kaufe in ein etwas höherwertiges Modell mit ordentlicher Schlaffunktion investieren.

    Vorteil: Ich hätte so noch bis zu 4 Gästeschlafplätze.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
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    Um mal die ein oder andere Frage zu klären.
    Also wir betreiben bei uns ein Hvo-system mit jeweils 12std schichten von Fr 18uhr bis mo 6uhr, nach möglichkeit mit je 2 Diensthabenden.
    Der großteil der aktiven Fahrer wohnt direkt im Ort und fährt auch von Zuhause aus. Da wir aber auch KameradenInen haben die von "ausserhalb" kommen ist es angebracht einen Schlafraum einzurichten oder zumindest irgendwas wo man schlafen kann.
    Es würden also ca. 2-4 Übernachtungen pro Monat im BRK-Heim statt finden.
    Und unsere Einsatzzahlen liegen bei ca 2,67 Einsätzen pro Wochenende (laut Statistik) und die nächsten Rettungswachen befinden sich in 10km, 12km, 20km und 25km Entfernung.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Snipero Beitrag anzeigen
    Um mal die ein oder andere Frage zu klären.
    Nach dem was du schreibst wäre ein der ursprüngliche Plan mit den 2 festen Betten rausgeworfener Platz..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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