Aha, und was ist mit denen, für die laufbahnmäßig nie ein Funklehrgang vorgesehen ist? Dürfen die dann bis an ihr Lebensende dem Auto hinterher laufen? Oder tut es ggf. auch eine Erläuterung der Pflichten und formale Verschwiegenheitsverpflichtung abseits des Funklehrgangs, wie sie mancherorts üblich ist?
Man könnte ja im Einsatzdienst auch abseits des Funks Sachverhalte sehen/hören/riechen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
Für diese Aussage hast Du ja sicher auch eine Quelle. Und zwar nicht eine, wo man das u. U. mit viel bösem Willen draus ableiten könnte, sondern eine, in der es explizit drin steht. Das würde nämlich u. a. den technischen und taktischen Prinzipien des BOS-Funks dermaßen widersprechen, dass unsere Vorgänger das vor 40, 50, 60 Jahren gewusst haben müssten. Ansonsten ist das m. E. nicht mehr als eine Latrinenparole.Ausserdem dürfen diese Personen nur die Meldungen mithören, die für sie bestimmt sind, wenn also ein anderes Fzg Meldungen abgibt oder empfängt, müsste rein rechtlich, das FuG ausgeschaltet werden.