@ Jörg:
Wie ich oben bereits schrieb: Die jeweiligen Organisationsleiter können dem Mitglied zwar nicht verbieten einen privaten Melder zu kaufen, können aber die Erlaubnis verweigern, die Organisations-Alarmierungsdaten auf den privaten Melder zu programmieren.
Würde das Mitglied die Daten trotzdem programmieren (lassen) wäre dieses eine unerlaubtes Empfangen von Informationen, die für das Gerät nicht bestimmt sind, da es ja durch die fehlende Erlaubnis garnicht mit den Alarmierungsdaten der Organisation programmiert werden dürfte.
Um noch mher Verwirrung zu stiften:
es verhält sich rechtlich genauso, wie mit dem FuG im Löschfahrzeug: bei auf den Funkkanla eingeschaltetem FuG dürfen sich nur Personen im Fahrzeug befinden, die einen Funklehrgang bestanden haben und die nötige Verpflichtungserklärung unterschrieben haben (in einigen Kreisen auch eine Erlaubnisurkunde erhalten, am Funkverkehrskreis teilzunehmen-"Funkerlaubnis"). Ausserdem dürfen diese Personen nur die Meldungen mithören, die für sie bestimmt sind, wenn also ein anderes Fzg Meldungen abgibt oder empfängt, müsste rein rechtlich, das FuG ausgeschaltet werden.