Erstmal: wir sind uns hoffentlich einig, das die Rechtslage nicht selten von der Realität abweicht.
Zum Löschfahrzeug:genau, die ohne bestandenen Funklehrgang dürfen nicht ins Auto oder müssen sich die Ohren zuhalten ;-)
RTW: erstens ist der Funk nur im Fahrerraum zu hören, die Zwischenscheibe ist ja immer zu, ausserdem wofür gibt es den die guten Ampullen vom Berufssandmännchen ("Anästhesist")?
Wie gesagt, das es in der Realtät nicht immer juristisch korrekt zugeht ist bekannt - bestes Beispiel: ich bitte mal um Fingerheben, bei wem auf dem Einsatzfahrzeug nur eine Kopie des Fahrzeugschein und der Funkurkunde vorhanden ist und die Originale in irgend einem Büro. Für die, die sich jetzt melden bitte einmal zum lizensierten Funkfachhändler, FuG ausbauen und einlagern lassen. Anschließend zur Polizeiwache und die Kennzeichen entwerten lassen.
Ohne Original der Funkurkunde darf das FuG nicht im Fahrzeug angeschlossen sein. Und ohne Original des Fahrzeugschein besteht keine Betriebserlaubnis.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator