Zitat Zitat von AkkonHaLand
Na da hab ich ja mal wieder was losgetreten...
[*]Das Kopieren der Orginale ist bereits eine Urkundenfälschung (§267 StGB - gibt mal eben bis zu 5 Jahre, insbesondere Absatz 2 ("der Versuch ist strafbar") ist da interessant) (Zeitungsartikel über ein Urteil in der Richtung: http://www.rp-online.de/niederrhein-...trafe-1.682882) ich such mal ob ich das Urteil auch noch finde.[/list]
Die einfache Kopie ist KEINE Urkundenfälschung! Hättest du den Zeitungsartikel gelesen, hättest du gewusst, dass es

1. eine FARBkopie war
2. die Kopie zurechtgeschnitten wurde
3. das ganze einlaminiert wurde

vgl. hier: http://www.internet-strafrecht.com/d...netstrafrecht/

Eine einfache S/W-Fotokopie auf normalem DIN-A4 Papier dürfte man als Kopie erkennen und stellt somit KEINE Urkundenfälschung dar. Man kann natürlich hergehen, und auf der Kopie einen Stempel "KOPIE" machen.

Hast du dir schonmal überlegt, wie du dich sonst Bewerben willst? Ohne Zeugniskopien, Kopien von Zertifikaten, Bescheinigungen etc.?