Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
@ Jörg:
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Um noch mher Verwirrung zu stiften:
es verhält sich rechtlich genauso, wie mit dem FuG im Löschfahrzeug: bei auf den Funkkanla eingeschaltetem FuG dürfen sich nur Personen im Fahrzeug befinden, die einen Funklehrgang bestanden haben und die nötige Verpflichtungserklärung unterschrieben haben (in einigen Kreisen auch eine Erlaubnisurkunde erhalten, am Funkverkehrskreis teilzunehmen-"Funkerlaubnis"). .
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Alle Mitfahrer benötigen einen bestandenen Sprechfunkerlehrgang?
Diese Aussage stiftet wirklich Verwirrung. Da dieses im Prinzip sich nicht nur auf Löschfahrzeuge sondern sämtliche HiOrgs beziehen muss. Da frage ich mich, wie soetwas
im RTW rechtlich gehandhabt werden kann. Nicht jeder Patient ist bewusstlos oder taub!