Zitat Zitat von Florian Ww Beitrag anzeigen
ich bezweifel, das dort der Versicherungschutz weiter besteht
Zum 8.278.571.904. Mal:
Zitat Zitat von SGB VII, §7 (2)
(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.