
Zitat von
Laurin88
Sonderbar ist hier nur dein Beitrag, da Du scheinbar aber auch wirklich gar nichts über den Probebetrieb, den erweiternden Probebetrieb und den Übergang in den Wirkbetrieb, wie auch deren Fristen weisst.
Woher auch?
Es ist ja politischer Wille, alles im stillen Kämmerchen abzuhandeln, was nicht unbedingt falsch sein muß.
Du darfst jetzt gerne selbst zum Besten geben, seit wieviel $beliebigeZeiteinheit das System schon betrieben wird.
Und darfst auch zum Besten geben, daß es für Dich völlig normal ist, daß man zu diesem Zeitpunkt publikumswirksam einen Fehler der "Priorität 1" bekannt gibt.
Man entwickelt 10 Jahre ein neues Auto und bemerkt dann beim Bau der neuen Autobahn, daß es nicht geradeaus fahren kann. Klar...
Herstellerbedingte Inkompatibilitäten kennt man eigentlich schon seit Aachen.
Begründete Unterbrechungen, wie sie in Bayern vollzogen wurden, sind nur bei, dem Netzerbauer gegenüber, nachgewiesenen Mängeln möglich.
Und der gerichtsfeste Nachweis erfolgt über entsprechende Pressemitteilungen...?!
Ich wiederhole mich ungern, aber: sonderbar das Ganze...
MfG
Frank
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