
Zitat von
DG7GJ
Hallo!
Du hast gerade gezeigt, das du die Grundsätze der Marktwirtschaft nicht kennst oder enrst nimmst.
Diese europäischen Käuferschultzregelungen haben ein immenses Missbrauschpotential.
Du hast gerade eine Missbrauchsmöglchkeit der Widerrufsfrist genannt.
Generell erwartet man von einem Kunden, das er nur dann etwas kauft wenn er ernsthafte Erwerbsintressen an diesem Produkt hat.
Ein Produkt zu kaufen mit der Absicht sich es nur kurz auszuborgen, oder "mal zu gucken was das ist, ob's gefällt" war nie, und kann auch nie die Grundidee hinter diesen Käuferschutzregelungen sein.
Denn er täuscht den Verkäufer mit einer falschen Kaufabsicht.
Weist du was das für ein Hype auf der Händlerseite ist bezüglich Buchführung.
Lass sowas mal ein paar Kunden am Monatsende machen.
In Deutschland muss zum 10. des Folgemonats die Umsatzsteuervorannmeldung beim Finanzamt liegen, den man dann zum 14. erstmal berichtigen kann durch solche Missbrauchsfälle.
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser