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Thema: Wouxun Dualband (2M/4M)

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ich schreibe auch mal was dazu.

    Habe das UV2D nun ca. 2 Monate. Bezahlt habe ich 139,00 Euro mit Handmikrofon. Da wo ich es gekauft habe hab ich direkt eine Datei mitbekommen für die Kanäle 4m und 2m zum einspielen auf das Gerät, Kanäle die fehlen kann man sich ganz einfach selbst programmieren wenn man die Software und das Datenkabel besitzt. Funktioniert ohne Probleme auf meinem Laptop mit Windows 7.
    Der Empfang ist meiner meinung nach besser als der von dem Wouxun KG 689E was ich davor hatte, allerdings wünsche ich mir eine andere Antenne die was weiter geht oder einen Signalverstärker.

    Negativ aufgefallen ist mir das sich der Akku bei nicht benutzung entläd und das man nur 128 Kanäle hat (wobei man diese ja auch nach seinen Wünschen programmieren kann).

    Anbei mal drei Bilder vom Menü wo man es Programmieren kann.
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  2. #2
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    Wie sind denn sonst die Erfahrungen mit dem Gerät? Ich überlege mir auch eins zuzulegen. Wie ist die Sendequalität?

    Gruß Andreas

  3. #3
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    Schade, dass sich hier und da mal einer eins kauft und sagt "ist ja toll" aber keinen sich Traut, dass mal Jürgen oder Mir zu schicken für ein paar Tage, dass wirs mal an einen Messplatz halten können...

    Mich würde nämlich auch mal aus technischer Sicht interessieren, wie eine Kombination von 4 und 2 Meter Band in einem Handfunkgerät überhaupt umsetzbar ist ;)

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Hallo Fabsi!

    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Mich würde nämlich auch mal aus technischer Sicht interessieren, wie eine Kombination von 4 und 2 Meter Band in einem Handfunkgerät überhaupt umsetzbar ist ;)
    Realisierbar ist das schon, allerdings mit Einschränkungen.
    Für Vollduplex (Crossband-Repeater bei AFU-Handys, oder im BOS-Bereich eher bekannt als 2m/4m-Schaltung) bräuchte man für grob 80/160MHz schon bissel mehr als drei, vier SMD-Sandköner als Weiche.

    Nehme mal an das es billig realisiert wurde:
    TX-Endstufe breitbandig mittels MOSFET, für beide Bänder zugleich, sowie frei Scheunentor-Frontends in den RX-Zweigen, bestehend aus jeweils 2-5 0406 Sandkörnern.

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

  5. #5
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Schade, dass sich hier und da mal einer eins kauft und sagt "ist ja toll" aber keinen sich Traut, dass mal Jürgen oder Mir zu schicken für ein paar Tage, dass wirs mal an einen Messplatz halten können...
    Hi,
    also es gibt ja die Möglichkeit sich ein Gerät im Internet (als Privatperson!) zu bestellen, es durchzumessen und dann im Rahmen der Widerrufsfrist wieder zurückzuschicken.

  6. #6
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    Hallo!

    Zitat Zitat von Aeskulap Beitrag anzeigen
    Hi,
    also es gibt ja die Möglichkeit sich ein Gerät im Internet (als Privatperson!) zu bestellen, es durchzumessen und dann im Rahmen der Widerrufsfrist wieder zurückzuschicken.
    Du hast gerade gezeigt, das du die Grundsätze der Marktwirtschaft nicht kennst oder enrst nimmst.
    Diese europäischen Käuferschultzregelungen haben ein immenses Missbrauschpotential.
    Du hast gerade eine Missbrauchsmöglchkeit der Widerrufsfrist genannt.

    Generell erwartet man von einem Kunden, das er nur dann etwas kauft wenn er ernsthafte Erwerbsintressen an diesem Produkt hat.
    Ein Produkt zu kaufen mit der Absicht sich es nur kurz auszuborgen, oder "mal zu gucken was das ist, ob's gefällt" war nie, und kann auch nie die Grundidee hinter diesen Käuferschutzregelungen sein.
    Denn er täuscht den Verkäufer mit einer falschen Kaufabsicht.

    Weist du was das für ein Hype auf der Händlerseite ist bezüglich Buchführung.
    Lass sowas mal ein paar Kunden am Monatsende machen.
    In Deutschland muss zum 10. des Folgemonats die Umsatzsteuervorannmeldung beim Finanzamt liegen, den man dann zum 14. erstmal berichtigen kann durch solche Missbrauchsfälle.

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

  7. #7
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    Zitat Zitat von DG7GJ
    Hallo!



    Du hast gerade gezeigt, das du die Grundsätze der Marktwirtschaft nicht kennst oder enrst nimmst.
    Diese europäischen Käuferschultzregelungen haben ein immenses Missbrauschpotential.
    Du hast gerade eine Missbrauchsmöglchkeit der Widerrufsfrist genannt.

    Generell erwartet man von einem Kunden, das er nur dann etwas kauft wenn er ernsthafte Erwerbsintressen an diesem Produkt hat.
    Ein Produkt zu kaufen mit der Absicht sich es nur kurz auszuborgen, oder "mal zu gucken was das ist, ob's gefällt" war nie, und kann auch nie die Grundidee hinter diesen Käuferschutzregelungen sein.
    Denn er täuscht den Verkäufer mit einer falschen Kaufabsicht.

    Weist du was das für ein Hype auf der Händlerseite ist bezüglich Buchführung.
    Lass sowas mal ein paar Kunden am Monatsende machen.
    In Deutschland muss zum 10. des Folgemonats die Umsatzsteuervorannmeldung beim Finanzamt liegen, den man dann zum 14. erstmal berichtigen kann durch solche Missbrauchsfälle.

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser
    Hallo Jürgen,

    nunja, im Internet kann man die Ware nunmal nicht anfassen und begutachten oder eben testen, wie man es im Laden ggf. könnte. Auch führen Läden nicht alle Artikel, die man im Internet problemlos erwerben kann. Also bleibt einem ja bald nix anderes übrig, als zu bestellen und wenns die Ware dann doch anders ist, als erwartet, sie im Rahmen der Widerrufsfrist wieder zurückzuschicken.

    Natürlich sollte man das nicht so "handhaben", aber wenn man unbedingt ein Gerät zum messen haben möchte, bleibt net viel über.

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