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Thema: Wouxun Dualband (2M/4M)

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    21.09.2009
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    2.686
    Hallo!

    Zitat Zitat von Aeskulap Beitrag anzeigen
    Hi,
    also es gibt ja die Möglichkeit sich ein Gerät im Internet (als Privatperson!) zu bestellen, es durchzumessen und dann im Rahmen der Widerrufsfrist wieder zurückzuschicken.
    Du hast gerade gezeigt, das du die Grundsätze der Marktwirtschaft nicht kennst oder enrst nimmst.
    Diese europäischen Käuferschultzregelungen haben ein immenses Missbrauschpotential.
    Du hast gerade eine Missbrauchsmöglchkeit der Widerrufsfrist genannt.

    Generell erwartet man von einem Kunden, das er nur dann etwas kauft wenn er ernsthafte Erwerbsintressen an diesem Produkt hat.
    Ein Produkt zu kaufen mit der Absicht sich es nur kurz auszuborgen, oder "mal zu gucken was das ist, ob's gefällt" war nie, und kann auch nie die Grundidee hinter diesen Käuferschutzregelungen sein.
    Denn er täuscht den Verkäufer mit einer falschen Kaufabsicht.

    Weist du was das für ein Hype auf der Händlerseite ist bezüglich Buchführung.
    Lass sowas mal ein paar Kunden am Monatsende machen.
    In Deutschland muss zum 10. des Folgemonats die Umsatzsteuervorannmeldung beim Finanzamt liegen, den man dann zum 14. erstmal berichtigen kann durch solche Missbrauchsfälle.

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

  2. #2
    Registriert seit
    09.05.2003
    Beiträge
    653
    Zitat Zitat von DG7GJ
    Hallo!



    Du hast gerade gezeigt, das du die Grundsätze der Marktwirtschaft nicht kennst oder enrst nimmst.
    Diese europäischen Käuferschultzregelungen haben ein immenses Missbrauschpotential.
    Du hast gerade eine Missbrauchsmöglchkeit der Widerrufsfrist genannt.

    Generell erwartet man von einem Kunden, das er nur dann etwas kauft wenn er ernsthafte Erwerbsintressen an diesem Produkt hat.
    Ein Produkt zu kaufen mit der Absicht sich es nur kurz auszuborgen, oder "mal zu gucken was das ist, ob's gefällt" war nie, und kann auch nie die Grundidee hinter diesen Käuferschutzregelungen sein.
    Denn er täuscht den Verkäufer mit einer falschen Kaufabsicht.

    Weist du was das für ein Hype auf der Händlerseite ist bezüglich Buchführung.
    Lass sowas mal ein paar Kunden am Monatsende machen.
    In Deutschland muss zum 10. des Folgemonats die Umsatzsteuervorannmeldung beim Finanzamt liegen, den man dann zum 14. erstmal berichtigen kann durch solche Missbrauchsfälle.

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser
    Hallo Jürgen,

    nunja, im Internet kann man die Ware nunmal nicht anfassen und begutachten oder eben testen, wie man es im Laden ggf. könnte. Auch führen Läden nicht alle Artikel, die man im Internet problemlos erwerben kann. Also bleibt einem ja bald nix anderes übrig, als zu bestellen und wenns die Ware dann doch anders ist, als erwartet, sie im Rahmen der Widerrufsfrist wieder zurückzuschicken.

    Natürlich sollte man das nicht so "handhaben", aber wenn man unbedingt ein Gerät zum messen haben möchte, bleibt net viel über.

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