Ein Grund mehr, zu hinterfragen, warum bei gebührenpflichtigen Einsätzen der Schuldner für die Verpflegung aufkommen muss.

Ich habe auf meiner letzten Krankenhausrechung übrigens keinen Kostenpunkt "Verpflegung für ärztliches und pflegerisches Personal" gefunden... Und soweit ich weiß, sind diese Kosten auch nicht DRG-umlagefähig!

Gruß, Mr. Blaulicht