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Thema: Unglaublich: 44-Jähriger hörte unerlaubt Polizeifunk ab

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  1. #1
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    Ich weiss nicht mehr von wann das Urteil war, so alt war es aber nun auch nicht.

    Im übrigen sollte meiner Meinung nach jeder, der unerlaubt BOS-Funk und andere Funkdienste abhört entsprechend bestraft werden!
    Nicht das wir uns da falsch verstehen....

    Das Argument mit dem Verkaufen und darauf hinweisen ist auch so eine Sache. Jeder, der sich einen Scanner kauft weiss das, das er "Polizeifunk" nicht abhören darf. auch nicht mit CE Zeichen auf dem Gerät.
    Aber, wofür braucht man einen Scanner, wenn man nicht gerade Funkamateur etc. ist?
    Wetternachrichten auf 137 MHz wird wohl keiner mit einem Scanner allein empfangen können, dafür brauchts schon etwas mehr.

    Und wer so blöd ist, sich auch noch bei der Polizei zu melden, der gehört recht lange aus dem verkehr gezogen... bei dem scheint wohl etwas mehr im Oberstübchen locker zu sein els nur eine Schreube... ;-)

    r.

  2. #2
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    Ich meine, heutzutage ist es sogar schon so weit, dass in Baumärkten PU-Bauschaum nicht mehr offen verkauft werden darf, hier besteht eine Beratungspflicht, in denen über die richtige Anwendung und die Schutz-/Sicherhheitsmaßnahmen aufgeklärt wird.

    Jedem ist in diesem Zusammanhang klar, dass man sich das Zeug nicht in den Hals drücken soll und dass man damit auch keine Torten verzieren soll.

    Aber: Es ist gesetzlich so geregelt.

    Was spricht denn dagegen, so etwas auf andere Bereiche auszudehnen, wo es auch sinnvoll ist?
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  3. #3
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    Am Besten finde ich aber den Polizeibericht: "(...) Bei der sich nun anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurde dem Wunsch des Beschuldigten entsprochen, dass seine Kinder seinen Namen nicht mehr über Polizeifunk hören müssen: Der Funkscanner wurde von den Polizisten mitgenommen. (...)"
    Quelle: http://www.presseportal.de/polizeipr...zei_salzgitter

    Gruß

    Marko

  4. #4
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    Was ich viel schlimmer finde.
    Das wegen so einer Lapalie die Grundrechte beschnitten werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Wieviele Grundrechte werden von Person A verletzt, wenn sie im BOS-Funk unberechtigt Informationen über Person B mithört (polizeiliche Überprüfungen/Verdächtigungen, medizinische Daten...).
    Da hält sich mein Mitleid, wenn bei Person A eine Wohnungsdurchsuchung gemacht wird, doch sehr in Grenzen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wieviele Grundrechte werden von Person A verletzt, wenn sie im BOS-Funk unberechtigt Informationen über Person B mithört (polizeiliche Überprüfungen/Verdächtigungen, medizinische Daten...).
    Na dann, halte mal etwas Staatskundeunterricht und zähle mir bitte die Grundrechte auf die derjenige beim Abhören des Polizeifunks verletzt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Zur Rechtfertigung einer Hausdurchsuchung braucht es keine Grundrechtsverletzung. Die Begründung dafür hat der nette Mann der Polizei am Telefon ja quasi frei Haus geliefert.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Na dann, halte mal etwas Staatskundeunterricht und zähle mir bitte die Grundrechte auf die derjenige beim Abhören des Polizeifunks verletzt.
    Gerne.
    Nachdem ich noch kurz über diesen Witz gelacht habe:
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Könnte ja auch sein, daß er nur zufällig beim Scannen eines Frequenzbandes auf die Sendung gestoßen ist.
    So, genug gelacht.
    Wobei, das hier bei einem Rechtsverstoß gleich mit Grundrechten argumentiert werden muss, ist eigentlich auch ein Witz. Aber so sind wir Deutschen halt, Täterschutz über allem...

    Wenn irgendein Pflaumenaugust entgegen der geltenden Rechtslage Daten mithört, die mich als Patient oder Polizeikunde kennzeichnen, würde ich das als Verstoß gegen
    • Menschenwürde
    • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
    • Recht auf informationelle Selbstbestimmung
    werten.
    Und wenn besagtem Pflaumenaugust dann infolge der Ermittlungen völlig rechtskonform die Wohnung durchsucht wird, damit er seine Rechtsverstöße nicht mehr ausüben kann, dann hat ein Stück Toastbrot dafür mehr Mitleid übrig wie ich.

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