Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)
Teils, teils.
Der Begriff "Wegerecht" existiert in der StVO in der Tat nicht.
Wenn man aber mal etwas genauer recherchiert, findet man unter Anderem folgenden Wikipedia-Artikel: Wegerecht (Straßenverkehrsrecht)
Und dies schlägt sich entsprechend auch in der Rechtsprechung nieder.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)
Gefährden darfst du nie jemanden, auch nicht mit nem SoSi Fahrzeug.
Nicht Angehöriger einer HiOrg.
Also keine RDler zB.
Aber eben unter anderem die Feuerwehr und die Feuerwehr ist jeder FM im Einsatzfall und der beginnt zum Zeitpunkt der Alarmierung.
Die Sonderrechte für Feuerwehr und Pol sind hingegen zum Rettungsdienst nicht an Fahrzeuge gebunden, sondern an Personen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
SICHERN - MELDEN - HELFENJA zum Motorsport
also hatte ich doch recht
Das Angehörige einer Hi-Og keine Sonderrechte auf dem Weg zum Geräthehaus oder was auch immer haben.
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