Hallo,
kurz gesagt, Du darfst 1a-1c machen, nur halt das Teil nicht betreiben.
Als Zweitpiepser sehe ich da weiniger das Problem. Hier hast Du ja offiziell einen FME von deinem Dienstherren zur Verfügung gestellt bekommen und bist ja auch berechtigt, das Gerät zu nutzen, um die Alarmierungen zu empfangen. Wenn hier jetzt der oft erwähnt "Zweitmelder" zu Hause wegen mir dauerhaft neben dem Bett steht und der eigentliche mit rumgetragen wird, sehe ich kein rechtliches Problem. Anders wäre es wieder, wenn Du den Melder z.B. zu Hause hättest, damit Freundin oder wer auch immer, im Einsatz mithören kann.
Mithörfunktion ist immer wieder ein "Streitpunkt". Du bist eigentlich nur berechtigt, den Funkverkehr mitzuhören, wenn dies für Deine Diensttätigkeit notwendig ist. Also Alarmmeldung und später während des Einsatzes entsprechend den 2m/4m-Funk aufem Fahrzeug.
Hoffe ich bin so noch richtig informiert...
Gruß
Sebbel2
Sebastiand(..)funkmeldesystem.de
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„Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, eine Aufgabe zu erledigen, und eine davon in einer Katastrophe endet oder sonstwie unerwünschte Konsequenzen nach sich zieht, dann wird es jemand genau so machen.“ (Murphy)