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Thema: Rechtliche Fragen zum Kauf/Verkauf eines FME

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  1. #1
    Registriert seit
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    Hallo,

    kurz gesagt, Du darfst 1a-1c machen, nur halt das Teil nicht betreiben.

    Als Zweitpiepser sehe ich da weiniger das Problem. Hier hast Du ja offiziell einen FME von deinem Dienstherren zur Verfügung gestellt bekommen und bist ja auch berechtigt, das Gerät zu nutzen, um die Alarmierungen zu empfangen. Wenn hier jetzt der oft erwähnt "Zweitmelder" zu Hause wegen mir dauerhaft neben dem Bett steht und der eigentliche mit rumgetragen wird, sehe ich kein rechtliches Problem. Anders wäre es wieder, wenn Du den Melder z.B. zu Hause hättest, damit Freundin oder wer auch immer, im Einsatz mithören kann.

    Mithörfunktion ist immer wieder ein "Streitpunkt". Du bist eigentlich nur berechtigt, den Funkverkehr mitzuhören, wenn dies für Deine Diensttätigkeit notwendig ist. Also Alarmmeldung und später während des Einsatzes entsprechend den 2m/4m-Funk aufem Fahrzeug.

    Hoffe ich bin so noch richtig informiert...
    Gruß
    Sebbel2

    Sebastiand(..)funkmeldesystem.de

    __________________________________________________ _______
    „Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, eine Aufgabe zu erledigen, und eine davon in einer Katastrophe endet oder sonstwie unerwünschte Konsequenzen nach sich zieht, dann wird es jemand genau so machen.“ (Murphy)

  2. #2
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    Da würde ich dir so mal zustimmen. Der Zweitmelder dürfte kein Problem sein.

    Mal ganz davon abgesehen wird sich da niemand dafür intressieren ;) Oder hast du schonmal gehört, dass jemand von den BOS-Polizisten besucht wurde und nach Zweitmeldern gesucht hat? :D

    Grüße
    pudding

  3. #3
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    Vielen Dank für die bisher guten und klärenden Antworten. Wie allerdings steht es mit Frage 4. bzw. 4a.? Kann diese ebenfalls jemand beantworten?

  4. #4
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    Ich würde zu Frage 4 sagen:

    Du kannst das Ding ruhig kaufen...ist ja auch frei verkäuflich...lediglich das Betreiben darfst du ja rein rechtlich nicht..

    4a: Ich glaube kaum das jemand den Händler fragt ob er ihm einen FME zum Schwarzhöhren verkauft...und wenn ja gibts wohl auch genügend Händler denen das Geld recht ist.. auserdem ist einfach nur sagen und wirklich machen was anderes von daher.... glaub ich gibt das auch kein Problem..

  5. #5
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    Die Frage ist eher aus der Sicht eines Händler gemeint, nicht als Kunde. Ich habe nur gehört, dass manche Händler einen Nachweis beim Kauf sehen wollen?! Und da würde mich die rechtliche Lage interessieren. Eben genau ob die tatsächlich "frei verkäuflich" sind?

  6. #6
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    Ja sind sie, einige sehen nur das Geld und andere möchten einfach nicht an "unberechtigte" verkaufen ^^

    MfG Fabsi

  7. #7
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    Das ist schon klar, aber mich interessiert die rechtliche Lage. D.h. es muss ja einen Grund geben, warum sich manche einen Nachweis zeigen lassen (aufgrund irgendwelcher Befürchtungen)?

    Sprich ich weiß schon wie es im Moment ist, ich möcht aber gerne wissen warum es so ist!

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