Vielen Dank für die bisher guten und klärenden Antworten. Wie allerdings steht es mit Frage 4. bzw. 4a.? Kann diese ebenfalls jemand beantworten?
Vielen Dank für die bisher guten und klärenden Antworten. Wie allerdings steht es mit Frage 4. bzw. 4a.? Kann diese ebenfalls jemand beantworten?
Ich würde zu Frage 4 sagen:
Du kannst das Ding ruhig kaufen...ist ja auch frei verkäuflich...lediglich das Betreiben darfst du ja rein rechtlich nicht..
4a: Ich glaube kaum das jemand den Händler fragt ob er ihm einen FME zum Schwarzhöhren verkauft...und wenn ja gibts wohl auch genügend Händler denen das Geld recht ist.. auserdem ist einfach nur sagen und wirklich machen was anderes von daher.... glaub ich gibt das auch kein Problem..
Die Frage ist eher aus der Sicht eines Händler gemeint, nicht als Kunde. Ich habe nur gehört, dass manche Händler einen Nachweis beim Kauf sehen wollen?! Und da würde mich die rechtliche Lage interessieren. Eben genau ob die tatsächlich "frei verkäuflich" sind?
Ja sind sie, einige sehen nur das Geld und andere möchten einfach nicht an "unberechtigte" verkaufen ^^
MfG Fabsi
Das ist schon klar, aber mich interessiert die rechtliche Lage. D.h. es muss ja einen Grund geben, warum sich manche einen Nachweis zeigen lassen (aufgrund irgendwelcher Befürchtungen)?
Sprich ich weiß schon wie es im Moment ist, ich möcht aber gerne wissen warum es so ist!
Soll soviel bedeuten wie es ist rechtlich unbedenklich bzw. erlaubt und manche Gewerbetreibende machen das nicht aufgrund schlechten Gewissens? Ist irgendwie schwierig zu glauben.
Wenn es sich um legalen Verkauf handelt kann man das doch eigentlich nicht als Profitgier bezeichnen?
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