Hallo!
Nein, du siehst die Händlerseite nicht deutlich gennug:
Es gibt keinen "Funkgerätebesitzschein" der eine Person ermächtig ein Funkgerät zu kaufen.
Funkgeräte jeglicher Art dürfen heute gehandelt werden ohne Einschränkungen.
Selbst Topaktuelle oder ältere Millitärgeräte mit und ohne Verschlüsselungstechnik.
Wenn ein Kunde von mir ein Funkgerät kaufen will, darf ich es ihm verkaufen - Punkt.
Wenn Kunde allerdings nach ein BOS-Gerät fragt, aber nicht ins "Kundenschema" passt, wird ein (nicht Profitgieriger) Händler vorsichtig.
Landet das Gerät z.B. bei Personen, welche damit mutwillig den BOS-Funk stören oder anderweitig die Geräte illegal gegen den Staat, das Land, die Komune, ja, gegen die öffentliche Sicherheit einsetzen, handelt man schlichtweg gegen das Gemeinwohl.
Auch wenn die Profitgier grassiert wie eine Seuche - es gibt noch die Händler, die genauer hinsehen statt jedem der mit Geld kommt ein BOS-Fug in die Hand zu drücken.
Soviel allgemein zum Thema Funkgerät.
In dem Bereich deiner Frage bezüglich FME sieht die Sache noch einfacher aus:
Ein FME ist lediglich ein Empfänger - es ist nahezu ausgeschlossen damit den Funkverkehr der BOS zu stören.
Ein FME kann nur zum Empfang benutzt werden - auf lediglich einem, höchstens ner handvoll Kanäle (wenn man viel Geld investiert) - zudem mit einer intregrierten Behelfsantenne.
Jeder Scanner ist "brisanter" alleine aufgrund der Eigenschaft das man flexibler den Funk abhören kann, beliebige Kanalwechsel tätigen kann, mit ein wenig intelligenz sogar spontan nagelneue Sonderkanäle findet usw.
Sprich: Wer von mir einen FME kaufen will, bekommt auch einen.
Wenn mir dieser Kunde aber ehrlich sagt das er damit nur (illegal) hören will, kläre ich ihn darüber auf das ein FME eine überteuerte und keinesfalls angemessene Lösung für sein Problem ist und er z.B. bei Conrad oder www.neuner.de besser aufgehoben währe mit diesem Anliegen.
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser