Ergebnis 1 bis 14 von 14

Thema: Rechtliche Fragen zum Kauf/Verkauf eines FME

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    03.11.2009
    Beiträge
    21

    Rechtliche Fragen zum Kauf/Verkauf eines FME

    Hallo Leute,

    nach ein wenig Suchen im Forum und Herumgoogeln habe ich zu diesem Thema leider direkt und konkret keine Beiträge gefunden und daher erstelle ich mal dieses Thema. Ich habe Fragen zur rechtlichen Situation beim privaten Kauf eines FME.

    1. Darf man sich so ohne Weiteres einen FME ...
    1a. ... kaufen?
    1b. ... bequarzen lassen?
    1c. ... programmieren lassen?
    1d. ... und auch betreiben? (hier ist vermutlich der rechtliche Knackpunkt?)

    2. Macht es einen Unterschied ob man Mitglied in einer BOS (z.B. JUH, FF, THW, ...) ist? Der sogennante "Zweitpiepser" ...

    3. Macht es einen Unterschied ob das Gerät "nur" alarmiert oder auch Mithörfunktion hat?

    4. In wie fern macht sich der Anbieter/Verkäufer strafbar für 1a. bis 1c. wenn er entsprechende Produkte/Dienstleistungen an Privatpersonen veräußert, ohne sich irgendeine Form eines Nachweises der Erlaubnis einzuholen?
    4a. Ist hierbei das Wissen, dass der Käufer das Gerät auch betreibt bereits kritisch?

    Vielen Dank für Eure hoffentlich interessanten und spannenden Antworten.! Sollte das alles irgendwo schon einmal gefragt worden sein, bin ich auf für einen Verweis auf die enstprechenden Beiträge dankbar. Vielen Dank.

    Gruß
    der Merlin

  2. #2
    Registriert seit
    15.04.2006
    Beiträge
    793
    Hallo,

    kurz gesagt, Du darfst 1a-1c machen, nur halt das Teil nicht betreiben.

    Als Zweitpiepser sehe ich da weiniger das Problem. Hier hast Du ja offiziell einen FME von deinem Dienstherren zur Verfügung gestellt bekommen und bist ja auch berechtigt, das Gerät zu nutzen, um die Alarmierungen zu empfangen. Wenn hier jetzt der oft erwähnt "Zweitmelder" zu Hause wegen mir dauerhaft neben dem Bett steht und der eigentliche mit rumgetragen wird, sehe ich kein rechtliches Problem. Anders wäre es wieder, wenn Du den Melder z.B. zu Hause hättest, damit Freundin oder wer auch immer, im Einsatz mithören kann.

    Mithörfunktion ist immer wieder ein "Streitpunkt". Du bist eigentlich nur berechtigt, den Funkverkehr mitzuhören, wenn dies für Deine Diensttätigkeit notwendig ist. Also Alarmmeldung und später während des Einsatzes entsprechend den 2m/4m-Funk aufem Fahrzeug.

    Hoffe ich bin so noch richtig informiert...
    Gruß
    Sebbel2

    Sebastiand(..)funkmeldesystem.de

    __________________________________________________ _______
    „Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, eine Aufgabe zu erledigen, und eine davon in einer Katastrophe endet oder sonstwie unerwünschte Konsequenzen nach sich zieht, dann wird es jemand genau so machen.“ (Murphy)

  3. #3
    Registriert seit
    26.01.2010
    Beiträge
    32
    Da würde ich dir so mal zustimmen. Der Zweitmelder dürfte kein Problem sein.

    Mal ganz davon abgesehen wird sich da niemand dafür intressieren ;) Oder hast du schonmal gehört, dass jemand von den BOS-Polizisten besucht wurde und nach Zweitmeldern gesucht hat? :D

    Grüße
    pudding

  4. #4
    Registriert seit
    03.11.2009
    Beiträge
    21
    Vielen Dank für die bisher guten und klärenden Antworten. Wie allerdings steht es mit Frage 4. bzw. 4a.? Kann diese ebenfalls jemand beantworten?

  5. #5
    Registriert seit
    27.03.2010
    Beiträge
    50
    Ich würde zu Frage 4 sagen:

    Du kannst das Ding ruhig kaufen...ist ja auch frei verkäuflich...lediglich das Betreiben darfst du ja rein rechtlich nicht..

    4a: Ich glaube kaum das jemand den Händler fragt ob er ihm einen FME zum Schwarzhöhren verkauft...und wenn ja gibts wohl auch genügend Händler denen das Geld recht ist.. auserdem ist einfach nur sagen und wirklich machen was anderes von daher.... glaub ich gibt das auch kein Problem..

  6. #6
    Registriert seit
    03.11.2009
    Beiträge
    21
    Die Frage ist eher aus der Sicht eines Händler gemeint, nicht als Kunde. Ich habe nur gehört, dass manche Händler einen Nachweis beim Kauf sehen wollen?! Und da würde mich die rechtliche Lage interessieren. Eben genau ob die tatsächlich "frei verkäuflich" sind?

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •