Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Für dich?
Mir egal, ich bin beides. ;-)
ein Arbeiter ohne branchenspezifische Berufsausbildung, der ungelernt (angelernter Arbeiter) gering qualifizierte Tätigkeiten (Hilfstätigkeiten) ausführt.
Quelle:http://wirtschaftslexikon.gabler.de/...sarbeiter.html
RS=keine anerkannte Berufsausbildung, aufm RTW nur Fahrer und Handlanger, ergo Hilfsarbeiter.
Sicher machen viele Hilfsarbeiter auch prima Arbeit, will ich gar nicht abstreiten.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Warum darf dieser sog. "Hilfsarbeiter" dann auf einem KTW eigenverantwortlich Transporte durchführen und überwachen?
NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
Schni-Schna-Schnappatmung...
langsam geht es meilenweit am Thema vorbei.
es gibt genug ungelernte die eigenständig arbeiten dürfen,bleibt trotzdem ein ungelernter.
ja warum denn nicht,wenn er es sich angeeignet hat und gut kann (allgemei ngesehn,nicht auf ne bestimmte Berufsgruppe)
und ein Beruf ist das, womit ich mein Geld verdiehne, ob gelernt oder nicht. Prostitution ist mittlerweile auch ein normaler Beruf, aber ich denke nicht das man das 3 Jahre lernen muß mit Berufsschule ect. ;)
also zurück zu den Aufklebern am Helm .
Grrrrrrrrrr....
Geht hier schon wieder die Diskussion los über Sinn und Unsinn der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen? Es ist nunmal so, das rein rechlich der RS mit seinen 520 Stunden keine Berufsausbildung ist. Nur der RA mit 3200 Stunden / 2 Jahren wird als Berufsausbildung anerkannt. Dass die RS oftmals besser ausgebildet / "im Training" / fitter sind als eine Vielzahl der (übergeleiteten) RA steht ausser Frage. Aber nochmal, es ist nunmal keine Berufsausbildung sondern ein "Hilfsarbeiter".
Jetzt aber zurück zur eigentlichen Frage:
Wenn es in einem Bereich "Feuerwehrsanitäter" gibt (kenne ich bei uns so nicht), dann werden die bestimmt auf dem entsprechenden Lehrgang die Info erhalten haben wie sie sich kennzeichnen müssen (müssen sie denn dann?). Bei Nicht-Fw-Lehrgängen unterhalb RS würde ich persönlich auf jede Kennzeichnung verzichten. Es ist wie beim Tragen der RD(-ähnlichen) Kleidung im Privatbereich: Wenn was passiert glaubt jeder Umstehende, das man RA oder sogar Notarzt ist, denn "man hat sich ja als solcher gekennzeichnet".
Die meisten, die nicht direkt mit dem RD/Fw zu tun haben kennen die Unterschiede nicht, für sie ist das immer "der Rettungsdienst" und sie erwarten (daher auch zu Recht), dass man mindestens die erweiterte EH mit Geräteunterstützung beherrscht. Dieses ist jedoch nicht Bestandteil der SanA- oder SanB-Ausbildung.
Daher mein Tip: schön den Ball flach halten. Die, die es wissen müssen (meine eingene Wehr), die wissen, das ich eine San-Ausbildung habe und werden mich dann schon bei Bedarf entsprechend einsetzen.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)