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Thema: San A Helmkennzeichnung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Nichts destotrotz, ist und bleibt, um sich in der Regel Fachpersonal schimpfen zu dürfen, bedarf es einer Berufsausbildung und der RS ist nunmal kein anerkannter Ausbildungsberuf.
    Dem muss ich leider widersprechen. "Fachmann" oder "Fachpersonal" oder auch "Experte" hat rein gar nichts mit einer Berufsausbildung zu tun sondern lediglich mit den Fähigkeiten desjenigen, um den es geht. Wie er sich diese aneignet, ist absolut nebensächlich.
    Die Bezeichnung kennzeichnet sich lediglich durch ein anerkanntes überdurchschnittliches Wissen. Und bei manchen Feuerwehren kann ich mir vorstellen, dass ein San-A durchaus überdurchschnittliches Wissen bedeuten kan...

    Zudem kommt, dass "Rettungssanitäter" auch ein Beruf ist, bloß halt keiner mit einer anerkannten Berufsausbildung.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen

    Zudem kommt, dass "Rettungssanitäter" auch ein Beruf ist, bloß halt keiner mit einer anerkannten Berufsausbildung.
    Was dann so Niedergeschrieben wurde:

    Die personelle Besetzung der Rettungswagen ist in Deutschland im Landesrettungsdienstgesetz des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. Sie besteht immer aus zwei Personen, davon ein Rettungsassistent und i. d. R. ein Rettungssanitäter

    Quellen:
    http://www.rettungsdienst-interaktiv...tungswagen.php
    http://de.wikipedia.org/wiki/Rettungswagen

    So viel zum Thema RS und kein " Beruf ".
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Zudem kommt, dass "Rettungssanitäter" auch ein Beruf ist, bloß halt keiner mit einer anerkannten Berufsausbildung.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Ich hab nie geschrieben das Rettungssanitäter kein Beruf ist.
    Für eine Frau kann Table Dance auch ein Beruf sein. ;-)

    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Die personelle Besetzung der Rettungswagen ist in Deutschland im Landesrettungsdienstgesetz des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. Sie besteht immer aus zwei Personen, davon ein Rettungsassistent und i. d. R. ein Rettungssanitäter.
    Und in Bayern und Niedersachsen langt es wenn ich einen Hilfsarbeiter einsetze der nen EH Kurs hat.
    Und somit ist und bleibt für mich ein RS auf nem RTW nur ein Hilfsarbeiter.
    Geändert von Alex22 (01.11.2010 um 13:59 Uhr)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen

    Und somit ist und bleibt für mich ein RS auf nem RTW nur ein Hilfsarbeiter.
    Und alles was nicht bei der BF ist, ist für mich KEIN Feuerwehrmann...! *rums*

    Warum bitte ist ein RS nur Hilfsarbeiter? Aber auch Hilfsarbeiter können prima Arbeit leisten!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  5. #5
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Und alles was nicht bei der BF ist, ist für mich KEIN Feuerwehrmann...! *rums*
    Für dich?
    Mir egal, ich bin beides. ;-)

    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Warum bitte ist ein RS nur Hilfsarbeiter? Aber auch Hilfsarbeiter können prima Arbeit leisten!
    ein Arbeiter ohne branchenspezifische Berufsausbildung, der ungelernt (angelernter Arbeiter) gering qualifizierte Tätigkeiten (Hilfstätigkeiten) ausführt.
    Quelle:http://wirtschaftslexikon.gabler.de/...sarbeiter.html

    RS=keine anerkannte Berufsausbildung, aufm RTW nur Fahrer und Handlanger, ergo Hilfsarbeiter.

    Sicher machen viele Hilfsarbeiter auch prima Arbeit, will ich gar nicht abstreiten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Warum darf dieser sog. "Hilfsarbeiter" dann auf einem KTW eigenverantwortlich Transporte durchführen und überwachen?
    NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
    Schni-Schna-Schnappatmung...

  7. #7
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    langsam geht es meilenweit am Thema vorbei.
    es gibt genug ungelernte die eigenständig arbeiten dürfen,bleibt trotzdem ein ungelernter.
    ja warum denn nicht,wenn er es sich angeeignet hat und gut kann (allgemei ngesehn,nicht auf ne bestimmte Berufsgruppe)

    und ein Beruf ist das, womit ich mein Geld verdiehne, ob gelernt oder nicht. Prostitution ist mittlerweile auch ein normaler Beruf, aber ich denke nicht das man das 3 Jahre lernen muß mit Berufsschule ect. ;)


    also zurück zu den Aufklebern am Helm .

  8. #8
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    Grrrrrrrrrr....

    Geht hier schon wieder die Diskussion los über Sinn und Unsinn der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen? Es ist nunmal so, das rein rechlich der RS mit seinen 520 Stunden keine Berufsausbildung ist. Nur der RA mit 3200 Stunden / 2 Jahren wird als Berufsausbildung anerkannt. Dass die RS oftmals besser ausgebildet / "im Training" / fitter sind als eine Vielzahl der (übergeleiteten) RA steht ausser Frage. Aber nochmal, es ist nunmal keine Berufsausbildung sondern ein "Hilfsarbeiter".

    Jetzt aber zurück zur eigentlichen Frage:
    Wenn es in einem Bereich "Feuerwehrsanitäter" gibt (kenne ich bei uns so nicht), dann werden die bestimmt auf dem entsprechenden Lehrgang die Info erhalten haben wie sie sich kennzeichnen müssen (müssen sie denn dann?). Bei Nicht-Fw-Lehrgängen unterhalb RS würde ich persönlich auf jede Kennzeichnung verzichten. Es ist wie beim Tragen der RD(-ähnlichen) Kleidung im Privatbereich: Wenn was passiert glaubt jeder Umstehende, das man RA oder sogar Notarzt ist, denn "man hat sich ja als solcher gekennzeichnet".

    Die meisten, die nicht direkt mit dem RD/Fw zu tun haben kennen die Unterschiede nicht, für sie ist das immer "der Rettungsdienst" und sie erwarten (daher auch zu Recht), dass man mindestens die erweiterte EH mit Geräteunterstützung beherrscht. Dieses ist jedoch nicht Bestandteil der SanA- oder SanB-Ausbildung.

    Daher mein Tip: schön den Ball flach halten. Die, die es wissen müssen (meine eingene Wehr), die wissen, das ich eine San-Ausbildung habe und werden mich dann schon bei Bedarf entsprechend einsetzen.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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