Was dann so Niedergeschrieben wurde:
Die personelle Besetzung der Rettungswagen ist in Deutschland im Landesrettungsdienstgesetz des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. Sie besteht immer aus zwei Personen, davon ein Rettungsassistent und i. d. R. ein Rettungssanitäter
Quellen:
http://www.rettungsdienst-interaktiv...tungswagen.php
http://de.wikipedia.org/wiki/Rettungswagen
So viel zum Thema RS und kein " Beruf ".





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