Selbst, wenn ein Verkehrsteilnehmer von einer Seitenstraße in die Straße mit dem Tempolimit einbiegt, muss er zahlen, sofern ihm Ortskunde nachweisbar ist.
Wenn ich also knappe 4 Jahre jeden Tag diese Straße befahre, komme ich da nicht raus...
Selbst, wenn ein Verkehrsteilnehmer von einer Seitenstraße in die Straße mit dem Tempolimit einbiegt, muss er zahlen, sofern ihm Ortskunde nachweisbar ist.
Wenn ich also knappe 4 Jahre jeden Tag diese Straße befahre, komme ich da nicht raus...
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
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