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Thema: Fahren mit Blaulicht ohne Berechtigung !

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    fm1 Gast

    Fahren mit Blaulicht ohne Berechtigung !

    Hallo

    Sind euch fälle bekannt in dem irgendwelche leute sich ein Blaulicht in Ebay gekauft haben und damit rumgefharen sind oder sich im Internet Töne von SoSi anlagen runterladen und damit dan voll aufgetret durch die gegendfahren? Welche Strafen stehen auf diese möchtegern Feuerwehrler oder Sanitäter?

    Danke schon mal im vorraus.

  2. #2
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    Amtsanmaßung, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Bußgeld, usw....

    Wenn's vor den Kadi kommt je nach Ermeßen des Richters, meistens Bußgeld.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Joevo82
    Amtsanmaßung
    Welches Amt sollte man sich damit anmaßen können?

    MfG

    Frank

  4. #4
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    Das Amt einer Organisation oder Behörde mit Sicherheitsaufgaben.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  5. #5
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    Hoi,

    wenn du bei nem FW Auto einfach mal die SoSi betätigst ohne grund und du wirst erwischt, dann kostet das 20€...

    Wenn du dir in e-bay so eine Runumkennleuchte kaufst oder ne SoSi ins auto einbaust und wirst erwischt, dann:

    1. Erlischt die Betriebserlaubniss deines Fahrzeuges (wie Joevo82 schon richtig sagte)

    2. Kommt es dann drauf an, ob du Menschen dabei gefährdet hast oder obs plump gesagt, nen herrenloser Feldweg war.
    - Danach entscheidet sich dann ob du "nur" ein Bußgeld zahlst.
    - Der Lappen für einige Monate weg ist inklusive dem netten Idiotentest.
    - Oder du die Erlaubniss zum führen eines Kraftfahrzeuges gänzlich und für immer verlierst, was passiert wenn du Schaden dadurch verursacht hast.

    3. Es ist nicht empfehlenswert, da sowas in dein Polizeiliches Führungszeugniss eingetragen wird und echt doof aussieht, wenn du mal zu ner HiOrg willst ;)


    MfG Fabsi

    P.S.: UND NEIN, ich habs noch nicht gemacht, aber bei uns im KV haben Kollegen schonmal mitm RTW so nen Spinner verfolgt bis die Kollegen der Pol dann endlich da waren ;)

  6. #6
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    Zitat Zitat von Fabpicard

    1. Erlischt die Betriebserlaubniss deines Fahrzeuges (wie Joevo82 schon richtig sagte)
    Das ist noch Korrekt.

    Zitat Zitat von Fabpicard
    2. Kommt es dann drauf an, ob du Menschen dabei gefährdet hast oder obs plump gesagt, nen herrenloser Feldweg war.
    - Danach entscheidet sich dann ob du "nur" ein Bußgeld zahlst.
    - Der Lappen für einige Monate weg ist inklusive dem netten Idiotentest.
    - Oder du die Erlaubniss zum führen eines Kraftfahrzeuges gänzlich und für immer verlierst, was passiert wenn du Schaden dadurch verursacht hast.
    Der FE ist definitiv nicht weg, sofern er nur rumfährt und keine Strassenverkehrsgefährdung oder dergleichen macht und zur MPU muß er auch nicht.

    Zitat Zitat von Fabpicard
    3. Es ist nicht empfehlenswert, da sowas in dein Polizeiliches Führungszeugniss eingetragen wird und echt doof aussieht, wenn du mal zu ner HiOrg willst ;)
    Und das ist auch wieder völlig falsch, ins Führungszeugnis werden nur Verurteilungen ab 1 Jahr Freiheitsstrafe bzw gleichwertiges Bußgeld eingetragen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Etienne
    Das Amt einer Organisation
    Ein Organisationsamt also.... ;-)

    oder Behörde mit Sicherheitsaufgaben.
    , welche auch nicht zwingend ein Amt repräsentiert.
    FW und KatS sind zwar Behörden, deren Angehörige aber keine Amtsträger.

    Letztlich muß man für eine _Person_ den Status des Amtsträgers vortäuschen.
    Nur Blaulicht auf dem Auto reicht dazu nicht.
    Eine Anhaltekelle mit "Stop Polizei"-Beschriftung kommt da schon eher hin.

    MfG

    Frank

  8. #8
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    Zitat Zitat von F64098
    Ein Organisationsamt also.... ;-)



    , welche auch nicht zwingend ein Amt repräsentiert.
    FW und KatS sind zwar Behörden, deren Angehörige aber keine Amtsträger.

    Letztlich muß man für eine _Person_ den Status des Amtsträgers vortäuschen.
    Nur Blaulicht auf dem Auto reicht dazu nicht.
    Eine Anhaltekelle mit "Stop Polizei"-Beschriftung kommt da schon eher hin.

    MfG

    Frank
    OK, übergeredet ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  9. #9
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    Hallo,

    Zitat Zitat von Joevo82
    Amtsanmaßung, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Bußgeld, usw....
    Wenn's vor den Kadi kommt je nach Ermeßen des Richters, meistens Bußgeld.
    Ein ganz wichtiges Merkmal hast du hier noch vergessen:
    DIE NÖTIGUNG!

    Da ja die anderen Verkehrsteilnehmer (unberechtigt) angewiesen werden ...Sofort frei Bahn zu schaffen... ist das eine Nötigung.

    DIese wirkt u.u. viel schwerer als das Fahren ohne Betriebserlaubnis...
    U.u. kann der Lappen hier je nach Richter schon eine weile Weg sein!

    Ob Amtsanmaßung nun eine Rolle spielt oder nicht, ist eigendlich zweitrangig, da es hier wohl zu einer Gesamtstrafe kommen wird, wo die einzelnen Tatbestände so nicht so sehr ins Gewicht fallen (fällt ein Tatbestand weg, gibt es für die anderen halt mehr ;-) )
    Der Führerscheinentzug bzw. das Fahrverbot kann hier einerseits Teil der Strafe sein, andererseits hiervon auch ausgenommen und einfach eine Folge der Tatsache sein, dass der Richter den Täter für "ungeeignet" hält.

    Was nun letztendlich bei rauskommt ist Glückssache, kommt aber auch sehr auf die Umstände an.
    (zum Spass in der verlassenen Bauernschaft ohne andere VT´s in Sichtweite, oder um fünf Uhr NAchmittags in der Belebten Innenstadt!)

    Generell werden aber bei einer solchen "Blaulichtfahrt" auch noch die begangenen anderen Verkehrsverstösse (Geschwindigkeit, Rote Ampeln usw.) auch noch einzeln gewertet!

    Für etwas ungewisser sehe ich da die Sache mit dem MArtinshorn aus dem Radio (ohne Blaulicht). Einerseits nimmt man ja keine Veränderung am KFZ vor, also Erlöschen der Betriebserlaubnis fällt weg. Andererseits werden wohl nur die wenigsten Radios eine Ausreichende Leistung bringen um Töne dieser Frequenzen mit Ausreichender LAutstärke und Dauer von sich zu geben.
    (DAs ist technisch was anderes als BUMM BUMM)
    Es ist also schon nicht leicht eine solche Tat wirksam zu begehen...

    Wenn es aber doch gelingt und der Fahrer schon so taub ist, das er das im Innenraum auch ertragen kann, dann kommen mit ausnahme der Betriebserlaubnis-Sache auch alle anderen oben genannten Fälle in Betracht.

    Gruß
    Carsten

  10. #10
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    Zitat Zitat von DG3YCS
    Andererseits werden wohl nur die wenigsten Radios eine Ausreichende Leistung bringen um Töne dieser Frequenzen mit Ausreichender LAutstärke und Dauer von sich zu geben.
    (DAs ist technisch was anderes als BUMM BUMM)
    Es ist also schon nicht leicht eine solche Tat wirksam zu begehen...
    Naja, eigentlich ist weniger Leistung erforderlich um eine hohe Frequenz zu erzeugen, als eine tiefe Frequenz bei gleicher Lautstärke.. Darum hauen sich die BUMM BUMM leute auch zig Endstufen in den Kofferraum, damit die ihren 500Watt-Subwoofer befeuern können, während die Hochtöner bzw. Mitteltöner evtl. sogar an der Endstufe des Radios betrieben, eine ausreichende Lautstärke erzeugen können..

    Also nen Lautsprecher (Horn) mit entsprechender Leistung und Frequenzgang an so ne Subwoofer-Endstufe, und damit kann man dann schon ganz nett tatü tata machen..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  11. #11
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    Wir haben mal SPAßHALBER und auf dem FW Gelände als keiner in der Nähe war übers Auto die Sirene abgespielt. Unser Komandant, der in dem Moment im TLF was gesucht hat kam ganz entsetzt rausgesprungen und hat und wie ein Zug angeschaut und gefragt, warum wir uns nicht umziehen. Daran, dass sein Melder nicht gelaufen ist hat er gar nicht gedacht ;)

    Also so unwahrscheinlich ist des ned mit dem Auto!
    Geändert von Freakmaster (23.04.2006 um 20:05 Uhr)
    MFG Flo

  12. #12
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    Zitat Zitat von Joevo82
    Amtsanmaßung, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Bußgeld, usw....

    Wenn's vor den Kadi kommt je nach Ermeßen des Richters, meistens Bußgeld.

    mal ne ganz dumme frage,
    abgesehen davon das ich von privaten Blaulichtern und Dachaufsetzern überhaupt nichts halte...

    Erlischt die Betriebserlaubnis auch wenn das Blaulicht nicht auf dem Dach sondern nur lose hinter der Windschutzscheibe liegt ? Dann wäre das Teil ja nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden.
    Das wäre in etwa so wie wenn ich mir ein Maschinengewehr an den Aussenspiegel schraube oder das Maschinengewehr hinter der Windschutzscheibe liegt und ich dadurch schiesse *gg
    fest anschrauben ans Auto werd ich das nicht dürfen. Wenn ich aber der GSG9 angehöre dürfte ich es hinter die Windschutzscheibe legen *g Oder ?
    ich weiss ein verrücktes Beispiel...
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  13. #13
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    Hoi,

    @tower911:

    Die BE von deinem Auto erlischt auch, wenn du es hinter die Windschutzscheibe stellst und dort anmachst. Entscheident dafür ist nicht, wie das betreffende Teil mit dem Auto verbunden ist, sondern was es bewirkt. Und es bewirkt nunmal dass du einen nicht erlaubten Lichtkegel aus deinem Auto auf den anderen Verkehr wirfst.
    z.B.:
    Wenn ein Zivilwagen der Pol sowas hinter der Scheibe hat, dann steht das bei denen auch im Brief. Weil es egal ist wo du dieses Teil im Straßenverkehr betreibst ob auf, unter oder im Auto macht dabei keinen Unterschied.

    Du darfst ja dein Auto mit angezogener Handbremse im Innenraum blau beleuchten. Jedoch nicht blinkend oder wärend der Fahrn ;)

    Wie gesagt: Die Auswirkungen sind das entscheidende nicht wie du es anstellst ;)


    MfG Fabsi

  14. #14
    stoeberts Gast

    Fahren mit Blaulicht

    "Die BE von deinem Auto erlischt auch, wenn du es hinter die Windschutzscheibe stellst und dort anmachst. Entscheident dafür ist nicht, wie das betreffende Teil mit dem Auto verbunden ist, sondern was es bewirkt. Und es bewirkt nunmal dass du einen nicht erlaubten Lichtkegel aus deinem Auto auf den anderen Verkehr wirfst."

    Das kann ich mir gut vorstellen. Ich habe vor einigen Jahren mal einen Gebrauchten PKW von einem Polizisten gekauft (Privatfahrzeug). Dort war noch ein Aufkleber der GdP (Gewerkschaft der Polizei) auf der Windschutzscheibe. Bei einer Verkehrskontrolle in Konstanz wurde ich von den Beamten darauf hingewiesen, dass ich den umgehend entfernen müsse. Dies könnte Amtsanmaßung sein. Ich hielt es zwar für etwas übertrieben, aber die beiden meinten, dass es auf die Wirkung ankommt. Deshalb glaube ich mal, dass es sich mit dem Blaulicht genauso verhält, wenn es hinter der Windschutzscheibe liegt.
    Wäre noch interessant zu erfahren, ob ich einen Aufkleber der Feuerwehr auch hätte entfernen müssen

    Jens

  15. #15
    Registriert seit
    05.10.2003
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    4.289
    Zitat Zitat von stoeberts
    Das kann ich mir gut vorstellen. Ich habe vor einigen Jahren mal einen Gebrauchten PKW von einem Polizisten gekauft (Privatfahrzeug). Dort war noch ein Aufkleber der GdP (Gewerkschaft der Polizei) auf der Windschutzscheibe. Bei einer Verkehrskontrolle in Konstanz wurde ich von den Beamten darauf hingewiesen, dass ich den umgehend entfernen müsse. Dies könnte Amtsanmaßung sein.
    Das ist allerdings wirklich Quatsch! Wo bitte auf dem Aufkleber steht, dass Du auch Mitglied im GdP bist? Ich darf mir ja auch einen Verdi-Aufkleber auf das Auto kleben, ohne bei denen Mitglied zu sein. Amtsanmassung bedeutet, sich ein Amt anzumassen, aus dem hearus gewisse Pflichten oder Rechte entstehen. Gewerkschaftsmitglied ist kein Amt, aus dem solche Rechte entstehen. Also kann es gar keine Anmassung sein! [kopfschüttel]
    Wenn Polizisten so etwas verlangen, dann entsteht bei mir ziemlich schnbell der Eindruck, dass die bei solchen Aufklebern auch mal gerne einj Auge zudrücken. Ich hätte mich auf jeden Fall bei den Vorgesetzten nach dem Sachverhalt erkundigt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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