Ergebnis 1 bis 15 von 20

Thema: Beleuchtete/Blinkende Dachaufsetzer im Straßenverkehr

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von Fahni Beitrag anzeigen
    Rechtlich würde ich das aber so sehen, dass es eine zusätzliche Beleuchtungseinrichtung ist die nach aussen abstrahlt und nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Somit erlischt deine ABE vom Fahrzeug und du hast keinen Versicherungsschutz mehr. Auch wenn dir dann einer das Auto anschiebt.
    Nein, die ABE erlischt nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    Registriert seit
    12.08.2006
    Beiträge
    211
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Nein, die ABE erlischt nicht.
    Nein? Dann habe ich da was falsches in Erinnerung.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •