Hallo,
darf man Beleuchtete Dachaufsetzer auf sein Auto Dach anbringen wenn er aus ist? z.B. wenn man die Einsatzstelle direkt anfährt zur Absicherung. Vielen Dank! flo
Hallo,
darf man Beleuchtete Dachaufsetzer auf sein Auto Dach anbringen wenn er aus ist? z.B. wenn man die Einsatzstelle direkt anfährt zur Absicherung. Vielen Dank! flo
Hallo flo,
wilkommen im Forum!
Benutze doch bitte die Suchfunktion, dieses Thema hatten wir hier schon einige male.
Gruß
Christian
Sent from my PC using the Keyboard.
Moooment: Er schrieb ja, ob man ihn anbringen darf wenn ER aus ist. Also ist das Kabel (in die Tür eingeklemmt) nur eine "Sicherungsleine" dass der Dachaufsetzer nicht wegfliegt... :-)
SCNR :)
BTW: Ich nutze das Ding tatsächlich so, keine Birnen drin, dafür Kabel dran... Diverse Polizisten konnten sich ein Schmunzeln bei dieser Argumentation nicht verkneifen :)
Ist meiner Meinung nach Auslegungssache. Wobei ich persönlich selten zur ES mit dem PKW rausfahre. Zum Absichern würde ich ihn schon gleich dreimal nicht hinstellen, dafür sollten ausreichend Blaulichtfahrzeuge vor Ort sein. Notfalls Nachalarmiern. (Ich bin der Meinung: Nicht kleckern, sondern klotzen)
Rechtlich würde ich das aber so sehen, dass es eine zusätzliche Beleuchtungseinrichtung ist die nach aussen abstrahlt und nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Somit erlischt deine ABE vom Fahrzeug und du hast keinen Versicherungsschutz mehr. Auch wenn dir dann einer das Auto anschiebt.
Aber um darauf eine vernünftige Antwort zu bekommen, ist vielleicht die Forumssuche interessanter. Ist eben nur meine eigene Meinung...
ok da hast scho recht, das die Blaulichter von den Einsatzfahrzeugen das a und o sind bei der Verkehrsabsicherung, ich stell mein Auto auch nicht mitten auf die Straße, ich meine jetzt wenn das Auto auf eine Feldeinfahrt stelle und Warnblinklicht einschalte und zusätzlich leuchtet der Dachaufsetzer.
Also bis jetzt habe ich mit dem Wachmeister noch keinen Ärger bekommen!
Laut STVO ist das ja immer solch Sache. Aber man(n) sollte die Kirche im Dorf lassen.
Wir Machen Hausbesuche!
Wo steht das denn?
Zwischen einem Arzt und sonst einem Hilfswilligen macht die Straßenverkehrsordnung keinen Unterschied.
Das führen von blauem Blinklicht ist in der Zulassungsverordnung klar geregelt.
Eine Ausnahme kann gem. § 52 a erteilt werden.
Ein Arzt, der aus seiner Praxis zu einem Notfall gerufen wird, stellt sich insofern klaglos, wenn er diesen Notfall an die zuständige Rettungsleitstelle weitermeldet. Fährt er sodann selbst mit seinem privaten PKW zu seinem Patienten muss er sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Es gibt hierbei keine befreiende Wirkung durch den rechtfertigenden Notfall.
Für die notfallmedizinische Betreuung eines Patienten ist ausschließlich der öffentliche Rettungsdienst zuständig. Dies regeln in den einzelnen Bundesländern die Rettungsdienstgesetze.
Dachaufsetzer Arzt im Dienst oder Arzt im Notfalleinsatz haben auch keine rechtliche Wirkung bezüglich eines Sonderrechtes.
Gruß Braun
Ich verstand dass so, als wolle man ein Blaulicht ohne Birne sich auf das Dach setzen.
Das Verwaltungsgericht Darmstadt sowie das OVG Kassel hatten diesen Tenor breits
Verhandelt. Blaues Blinklicht auf einen Privaten PKW oder einem PKW eines Vereines der nicht am öffentlichem Rettungsdienst als beliehener Unternehmer beteiligt ist, muss entfernt werden.
Zum Dachaufsetzer Arzt im Notfalleinsatz: Richtig da braucht man eine Genehmigung und in dieser Steht in Absatz 9 Satz 3, dass der Fahrer des PKW keine Sonderrechte wahrnimmt.
Ich wurde in einer verkehrsberuhigten Zone Tempo 30 mit erheblicher Tempoüberschreitung gemessen und musste dafür gewaltig bluten. Notfall hin oder her, Dachaufsetzer hatte keine rechtliche Wirkung.
Hallo,
ist aber auch weit von der Thematik entfernt da das nutzen von gelben Blinklicht in der STVO §38 geregelt ist.Mit meinem Privat-PKW hab ich auch schon Nachts mit ner gelben Rundumkennleuchte eine Unfallstelle abgesichert. Auf Bitte der hinzugerufenen Streife bin ich noch stehen geblieben bis der Abschlepper da war... Es geht also sicherlich auch anders ;) Nur muss das halt nicht die Regel sein...
Vorraussetzung hierfür ist natürlich die Bauartgenemigung nach STVZO (im allgemeinen E kennzeichnung mit geschlängelter Linie)(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Dies wäre in dem angestrebten Fall natürlich die beste Lösung wenn man eine Absicherung machen will. Denn die Dachaufsetzer haben soweit ich weiß keine Bauartgenehmigung und deren benutzung ist wie schon gesagt nur für Ärzte geregelt im §52 STVZO
Von mir daher der Rat wenn man schon eine Absicherung machen will dann mit gelber Rundumleuchte mit entsprechendem Prüfzeichen, also keine Spaßartikel aus dem "Ich bin doch nicht Blöd Markt."6) An Kraftfahrzeugen, in denen ein Arzt zur Hilfeleistung in Notfällen unterwegs ist, darf während des Einsatzes ein nach vorn und nach hinten wirkendes Schild mit der in schwarzer Farbe auf gelbem Grund versehenen Aufschrift "Arzt Notfalleinsatz" auf dem Dach angebracht sein, das gelbes Blinklicht ausstrahlt; dies gilt nur, wenn der Arzt zum Führen des Schildes berechtigt ist. Die Berechtigung zum Führen des Schildes erteilt auf Antrag die Zulassungsbehörde; sie entscheidet nach Anhörung der zuständigen Ärztekammer. Der Berechtigte erhält hierüber eine Bescheinigung, die während der Einsatzfahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen ist.
Gruß Jan
Und wenn man eine Leitende Funktion, in der Stadt/Gemeinde wahr nimmt, und die Stadt, beim Strassenverkehrsamt für dich ein Ausnahmegenehmigung stellt! So als Wehrführer/ Stadtbrandmeister klappt das
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