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Thema: Beleuchtete/Blinkende Dachaufsetzer im Straßenverkehr

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Wenn man Arzt ist, ja. Ansonsten Nein!
    Moooment: Er schrieb ja, ob man ihn anbringen darf wenn ER aus ist. Also ist das Kabel (in die Tür eingeklemmt) nur eine "Sicherungsleine" dass der Dachaufsetzer nicht wegfliegt... :-)

    SCNR :)

    BTW: Ich nutze das Ding tatsächlich so, keine Birnen drin, dafür Kabel dran... Diverse Polizisten konnten sich ein Schmunzeln bei dieser Argumentation nicht verkneifen :)

  2. #2
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    Zitat Zitat von Fahni Beitrag anzeigen
    Moooment: Er schrieb ja, ob man ihn anbringen darf wenn ER aus ist. Also ist das Kabel (in die Tür eingeklemmt) nur eine "Sicherungsleine" dass der Dachaufsetzer nicht wegfliegt... :-)

    SCNR :)

    BTW: Ich nutze das Ding tatsächlich so, keine Birnen drin, dafür Kabel dran... Diverse Polizisten konnten sich ein Schmunzeln bei dieser Argumentation nicht verkneifen :)
    genau das meine Ich wenn ich Fahre im Straßenverkehr ist es aus, und erst wenn ich an der Einsatzstelle ankommen und das Fahrzeug steht schalte ich die Beleuchtung ein.

  3. #3
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    Zitat Zitat von flo Beitrag anzeigen
    genau das meine Ich wenn ich Fahre im Straßenverkehr ist es aus, und erst wenn ich an der Einsatzstelle ankommen und das Fahrzeug steht schalte ich die Beleuchtung ein.
    Ist meiner Meinung nach Auslegungssache. Wobei ich persönlich selten zur ES mit dem PKW rausfahre. Zum Absichern würde ich ihn schon gleich dreimal nicht hinstellen, dafür sollten ausreichend Blaulichtfahrzeuge vor Ort sein. Notfalls Nachalarmiern. (Ich bin der Meinung: Nicht kleckern, sondern klotzen)

    Rechtlich würde ich das aber so sehen, dass es eine zusätzliche Beleuchtungseinrichtung ist die nach aussen abstrahlt und nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Somit erlischt deine ABE vom Fahrzeug und du hast keinen Versicherungsschutz mehr. Auch wenn dir dann einer das Auto anschiebt.

    Aber um darauf eine vernünftige Antwort zu bekommen, ist vielleicht die Forumssuche interessanter. Ist eben nur meine eigene Meinung...

  4. #4
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    Zitat Zitat von Fahni Beitrag anzeigen
    Ist meiner Meinung nach Auslegungssache. Wobei ich persönlich selten zur ES mit dem PKW rausfahre. Zum Absichern würde ich ihn schon gleich dreimal nicht hinstellen, dafür sollten ausreichend Blaulichtfahrzeuge vor Ort sein. Notfalls Nachalarmiern. (Ich bin der Meinung: Nicht kleckern, sondern klotzen)

    Rechtlich würde ich das aber so sehen, dass es eine zusätzliche Beleuchtungseinrichtung ist die nach aussen abstrahlt und nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Somit erlischt deine ABE vom Fahrzeug und du hast keinen Versicherungsschutz mehr. Auch wenn dir dann einer das Auto anschiebt.

    Aber um darauf eine vernünftige Antwort zu bekommen, ist vielleicht die Forumssuche interessanter. Ist eben nur meine eigene Meinung...
    ok da hast scho recht, das die Blaulichter von den Einsatzfahrzeugen das a und o sind bei der Verkehrsabsicherung, ich stell mein Auto auch nicht mitten auf die Straße, ich meine jetzt wenn das Auto auf eine Feldeinfahrt stelle und Warnblinklicht einschalte und zusätzlich leuchtet der Dachaufsetzer.

  5. #5
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    Zitat Zitat von flo Beitrag anzeigen
    ok da hast scho recht, das die Blaulichter von den Einsatzfahrzeugen das a und o sind bei der Verkehrsabsicherung, ich stell mein Auto auch nicht mitten auf die Straße, ich meine jetzt wenn das Auto auf eine Feldeinfahrt stelle und Warnblinklicht einschalte und zusätzlich leuchtet der Dachaufsetzer.
    Naja, braucht man das wirklich? Ich stelle mir das grad Bildlich vor... Ich denke, mehr als dass die Batterie leer wird, würde nicht passieren... Aber du weißt ja: Es gibt auch Polizisten die sowas dann auch entsprechend ahnden... Davon abgesehen reicht da meiner Meinung nach auch das Warnblinklicht... Aber darum ging es ja in der Ausgangsfrage nicht. Rechtlich: Beim fahren nein. Im Stand: Auslegungssache (denk ich).

  6. #6
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    ich frag einfach mal unseren KBM beim nächsten Einsatz was der meint, aber vielen Dank für die vielen Antworten!

  7. #7
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    Hallo

    Wenn du mit deinem Privat PKW an ner Einsatzstelle stehen bleibst und ihn zusätzlich mit dem beleuchtetem Dachaufsetzer absicherst sehe ich dabei kein Problem.

    Wenn es ein Einsatz ist, bei dem zusätzlich die POL kommt(VU...) , glaube ich wird diese besseres zu tun haben, als sich dein Nummernschild wegen nem Dachaufsetzer aufzuschreiben...;)
    Bayrisch ist wie Latein, nur die Gebildeten sprechen es ;-)


    ZEITPOLIZEI
    Damit Sie auch gestern sicher sind!

  8. #8
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    Zitat Zitat von Fahni Beitrag anzeigen
    Rechtlich würde ich das aber so sehen, dass es eine zusätzliche Beleuchtungseinrichtung ist die nach aussen abstrahlt und nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Somit erlischt deine ABE vom Fahrzeug und du hast keinen Versicherungsschutz mehr. Auch wenn dir dann einer das Auto anschiebt.
    Nein, die ABE erlischt nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Nein, die ABE erlischt nicht.
    Nein? Dann habe ich da was falsches in Erinnerung.

  10. #10
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    Also bis jetzt habe ich mit dem Wachmeister noch keinen Ärger bekommen!

    Laut STVO ist das ja immer solch Sache. Aber man(n) sollte die Kirche im Dorf lassen.
    Wir Machen Hausbesuche!

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