Ich finde das witzig

Zitat von
mixcrak
Hallo,
also es gibt die Möglichkeit, Apothekenpflichtige Medikamente durch nicht ärztliches Fachpersonal auszugeben. Der Vorgang ist aber nicht so ganz einfach. Hier mal die Kurzform.
1. Man brauch einen Ärztlichen Leiter
Ok soweit

Zitat von
mixcrak
2. Der Ärztliche Leiter muss einen Vertrag mit einer Apotheke aushandeln. Medikamente werden dann über diese Beschafft.
Was ist an der Brunnenapotheke im gegensatz zur Marktapotheke so schlecht?
Solange es eine Quittung gibt ist die sache doch wurst

Zitat von
mixcrak
3. Die Lagerung muss zu 100% korrekt sein. Und da ist nicht nur die Lagertemperatur zu beachten, sondern muss jede Chargen Nummer nachvollziehbar sein.
Also Verwaltung. Und wer macht die?

Zitat von
mixcrak
4. Es müssen SOP erarbeitet werden welche der Ärzltiche Leiter freigibt. Heißt es gibt eine Übersicht welches Medikament zu welchen Beschwerden, in welchem Umfang und mit Kontraindikationen etc. ausgegeben werden darf.
5. Es muss jede Ausgabe Protokolliert sein. Es muss auf die Dosierung, auf KI und NW aufmerksam gemacht werden. Es muss nach Allergien gefragt werden. Das muss alles im Protokoll stehen.
6. Es muss der Beipackzettel mit ausgegeben werden.
Sehr vernünftig

Zitat von
mixcrak
7. Es muss jede Veranstaltung der Apotheke bekannt sein, diese darf unangemeldete Kontrollen machen.
Warum? Der Dienstleistungsvertrag endet nach dem Bezahlen. Es wird ja auch keine Apotheke angerufen wenn man auf einen Einsatz fährt.

Zitat von
mixcrak
8. Es müssen sich Gedanken gemacht werden in welchem Umfang beschafft und gelagert wird. Es müssen Lagerboxen o.ä. beschafft werden, die vor Unbefugten sicher sind.
Und dann gehts wieder los. Was wird beschafft. Dann kommen die exotischsten Mittel an Bord, nur weil vor 10 Jahren mal einer Hämorridensalbe gebraucht hat.

Zitat von
mixcrak
9. Die Ausgabe darf nur durch Fachpersonal erfolgen. Also nur RA und Krankenpflege (kein RS). Das Personal muss geschult werden und die NW, KI, Indikation, Dosierung etc. kennen. Auch das kann durch die Apotheke kontrolliert werden.
Aha und die anderen 95% der Sandienste wo ich nur 2 SH hinschicke?
10. Es muss ein Arzt anwesend sein, der hinzugezogen werden kann.
[/QUOTE]
WTF,in diesem Moment kann ich mir alles sparen und einfach den Doc rufen

Zitat von
mixcrak
11. Es muss dem Patient bewusst gemacht werden, das kein Arzt im gegenüber steht.
Das kann man auf dem Protokoll festhalten

Zitat von
mixcrak
Wichtig ist halt das zu jedem Zeitpunkt alles Nachvollziehbar und sehr gut Protokolliert ist.
ähm ja

Zitat von
mixcrak
Die Verträge mit der Apotheke und die SOP und Anweisungen sollten von einem Fachanwalt erstellt werden.
Äh warum? Den Vertrag mit der Apotheke mache ich dir auf dem Bierdeckel, bzw benötige ich überhaupt nich. Die Sop wird vom Ärztlichen Leiter unterschrieben, also auch net mein Bier.
Die Methode die du hier beschreibst ist definitiv ein Schildbürgerstreich. Ich muss einen Arzt auf der Veranstaltung haben damit jemand ein Medikament ohne Arzt rausgeben kann. Dazu werfe ich im Jahr für hundert Euro Medikamente weg, da ich auf 95% der Veranstaltungen keine Medis rausgeben darf.
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!