Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
Hi Thilo,

eie explizite Verordnung "Signalhorm muss in Kühlergrill" gibt es nicht. Es gibt nur die Vorschriften der BG zum Lärmschutz am Arbeitsplatz auf Basis der Lärm- und VibrationsArbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) von 2007. Siehe Flyer der DGUV: http://www.dguv.de/ifa/de/fac/laerm/pdf/laerm_flyer.pdf
Und diese Grenzwerte für Lärmexpositionen werden eben nur erreicht wenn die Signalhörner im Kühlergrill und nicht mehr auf dem Dach verbaut werden.
Bitte beachten, dass Auslösewerte einem Tageslärmexpositionspegel als energieäquivalentem Dauerschallpegel entsprechen, also 80 bzw. 85 dB(A) für 8 Stunden am Tag nonstop. Bei kurzzeitigen Lärmbelastungen kann der Schallpegel also deutlich höher liegen, bei 100 dB(A) in der Kabine am Ohr der Personen (!) beispielsweise immer noch 15 Minuten bis zum unteren und 5 Minuten bis zum oberen Auslösewert. Die Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeit mag daher beim Rettungsdienst oder der Polizei mit mehreren SoSi-Fahrten täglich anders ausfallen als beim THW oder einer FF.

Aus den Forderungen der LärmVibrationsArbSchV ergibt sich dieser Einbauort also keineswegs zwingend, dennoch ist es immer sinnvoll und gefordert die Lärmbelastung möglichst gering zu halten, sofern dem nicht z. B. die Wahrnehmbarkeit des Einsatzhornes entgegensteht.
Es muss jetzt halt bitte keiner herumrennen und den Umbau aller Fahrzeuge fordern, weil mehr als 85 dB(A) nicht mehr erlaubt wären. ;)