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Thema: Seitenmarkierungsbeleuchtung, aber welche?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Was soll der sagen? Vermutlich sagt derjenige, aus dessen Haushaltsansatz das bezahlt wird, zum Gerätewart (o. ä.) "Mach's schnell wieder ganz und das möglichst günstig."

    Den tatsächlichen "Eigentümer" wird das so viel interessieren als wenn beim Bauhof ein Besenstiel abbricht.

  2. #2
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    Gibt es in eurer Nähe vielleicht einen Teile-Händler, für Nutzfahrzeuge? Wenn Ihr in eurer Nähe einen Teile-Händler haben solltet, dann geh doch mal da ha hin! Die haben meistens die Ersatzteile für LKW/Nutzfahrzeuge, und wenn die das Originalteil nicht haben, haben die meistens ne Idee wo man sowas günstig bekommt. N-TV ist nen guter Teilehändler!

  3. #3
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Was sagt der Eigentümer des Fahrzeugs dazu?
    Der Eigentümer des Fahrzeugs (in diesem Fall die Stadt) sagt dazu, dass die Leuchte ersetzt werden muss. Da ich den Schaden selbst verursacht habe bzw. der Verursacher bin, muss ich für den Schaden natürlich gerade stehen und dem entsprechend aus eigener Tasche zahlen.

    Da "nur" die Leuchte hinüber ist, sieht die Stadt das nicht ganz so streng. Zitat des Eigentümers: "Es ist ein Gebrauchsgegenstand, an dem auch mal etwas kaputt geht."
    Jedoch habe ich auf eine offizielle Unfallmeldung bestanden. Weiter hat man vermerkt, dass ich die Kosten der Instandsetzung selbst übernehme. Ich behaupte, dass ich meiner Pflicht nun nachgekommen bin.

    EDIT: Nach Rücksprache mit der Firma Schlingmann, wird mir das Ersatzteil nun umgehend zugesandt.
    Geändert von Feuermelder (20.04.2010 um 11:37 Uhr) Grund: EDIT / Veränderung

  4. #4
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    Dass Du die Kosten selbst übernimmst ist natürlich grober Unfug, denn
    "Es ist ein Gebrauchsgegenstand, an dem auch mal etwas kaputt geht."

  5. #5
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    Nun ja, ich hab´s kaputt gemacht - also mach ich´s auch wieder ganz. Und bevor es in der nächsten Versammlung wieder heißt, die böse Feuerwehr macht ihre Autos immer kaputt, bezahle ich den Kram lieber aus der eigenen Tasche und die Stadt kann sich freuen, dass sie im "gewissen Maße" entlastet wird. Es ist ja nun kein großer Schaden, der hunderte von Euros kosten würde...

  6. #6
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    Das ist aber eine prinzipielle Sache - immer vorausgesetzt die Fahrt war irgendwie dienstlich veranlasst und der Schaden ist nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden - warum sollte der FA den Schaden aus privater Tasche bezahlen? Wenn Dir bei der TH-Übung die Messer der Schere abbrechen, bezahlst Du die doch hoffentlich auch nicht selbst? Oder der Verwaltungsmitarbeiter, dem sein Bürostuhl kaputt geht usw.

  7. #7
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    Die Fahrt war dienstlich veranlasst. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit möchte ich das nun nicht nennen. Ich würde eher sagen das es Unachtsamkeit war, die hätte vermieden werden können. Darum auch die Schadensübernahme durch mich.

    Eine Rettungsschere ist im Gegensatz zu diesem Schaden nun wirklich weitaus übertrieben. Hier sollte man aber auch nicht mit Unachtsamkeit arbeiten. Sicherlich, auch hier kann mal was kaputt gehen - und nein, den Schaden zahle ich dann nicht...

  8. #8
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    Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
    Die Fahrt war dienstlich veranlasst... .....Darum auch die Schadensübernahme durch mich.
    Wenn das bei uns so laufen würde wäre ich schon längst ausgetreten.... Wo sind wir denn, es kann immer mal was passieren... Den Schaden übernimmt die Stadt/Gemeinde und gut ists...


    Gruß C-A-F-S
    Jedes Feuer braucht seine Zeit!

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