Die Fahrt war dienstlich veranlasst. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit möchte ich das nun nicht nennen. Ich würde eher sagen das es Unachtsamkeit war, die hätte vermieden werden können. Darum auch die Schadensübernahme durch mich.

Eine Rettungsschere ist im Gegensatz zu diesem Schaden nun wirklich weitaus übertrieben. Hier sollte man aber auch nicht mit Unachtsamkeit arbeiten. Sicherlich, auch hier kann mal was kaputt gehen - und nein, den Schaden zahle ich dann nicht...