Das ist aber eine prinzipielle Sache - immer vorausgesetzt die Fahrt war irgendwie dienstlich veranlasst und der Schaden ist nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden - warum sollte der FA den Schaden aus privater Tasche bezahlen? Wenn Dir bei der TH-Übung die Messer der Schere abbrechen, bezahlst Du die doch hoffentlich auch nicht selbst? Oder der Verwaltungsmitarbeiter, dem sein Bürostuhl kaputt geht usw.