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Thema: Siegen-Weidenau: Mit Blaulicht und Martinshorn zur neuen Feuerwache

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  1. #1
    Registriert seit
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    Es geht noch viel weiter.

    Ich kenne es so, dass die Polizei bei Laternenumzügen mit Blaulicht vorweg fährt. Dabei darf sie das gar nicht, denn

    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
    Da der Laternenumzug sicherlich nicht als "Fahrzeug" oder "geschlossener Verband" i.S.v STvO zählt, werde ich die Polizei beim nächsten Anzug direkt mal anzeigen. Kann ja nicht angehen sowas!

    Wer Ironie findet darf sie behalten!
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    [...]Wer Ironie findet darf sie behalten!
    Gefunden! :)

    Ich setz' noch einen drauf:
    Ich würde einen Laternenumzug durchaus als geschlossenen Verband bezeichnen. (Achtung: Ironie!)

    Aber mal im Ernst.
    Bei einem Laternenumzug geht das in Ordnung, schließlich wird dadurch auf eine besondere Gefahrenquelle hingewiesen.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  3. #3
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Aber mal im Ernst.
    Bei einem Laternenumzug geht das in Ordnung, schließlich wird dadurch auf eine besondere Gefahrenquelle hingewiesen.
    Wir begleiten unseren Laternenumzug aber auch.

    Ich weiß nicht mehr genau wann es war, aber eine Einheit der Feuerwehr Siegen hat auch mit zwei Fahrzeugen einen Oldtimer-Konvoi (Traktoren) zur Absicherung durch die Stadt begleitet. Dort wurde auch mit blauem Blinklicht gefahren.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Es geht noch viel weiter.
    Stimmt nicht.. Anscheinend zählen Laternenumzüge auch als "Verbände" nach Stvo:

    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_27.php

    Genau wie vermutlich umziehende Feuerwehren. Zumindest blaues Blinklicht wär dann rechtlich erlaubt.. Und zum Horn.. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wobei, ein paar gibt es ja immer die zu viel Zeit haben und sich an sowas stören...
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  5. #5
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    03.07.2006
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Stimmt nicht.. Anscheinend zählen Laternenumzüge auch als "Verbände" nach Stvo:
    Zählt sie doch einfach zu "sonstigen Einsatzstellen".

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