Ja, denn er wid ja scheinbar immer noch gelesen !
Ja, denn er wid ja scheinbar immer noch gelesen !
@B.trifft: Das Wegerecht besagt, dass ein Einsatzfahrzeug sich das Recht auf "freie Bahn" verschaffen kann, und zwar mit Blaulicht und Einsatzhorn.
Das steht im § 38 StVO:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php
Außerdem: http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerec...rkehrsrecht%29
mfg lars
Hallo,
dann werf ich auch mal was ins Feuer:
Umzug bedeutete in den benannten Fällen der BF, alle Fzg. mit teilweise nur einem Kraftfahrer gemeinsam zum neuen Standort zu überführen. Für diesen Zeitraum waren die Kräfte nicht komplett einsatzereit/ handlungsfähig, da eben auf alle Fzg. verteilt.
Daraus ergab sich die Notwendigkeit, diesen Zeitraum so gering wie möglich zu halten.
Schließlich ist die Straßenverkehrsbehörde für Ausnahmen -auch hinsichtlich Sonder- und Wegerechten- zuständig.
Ein entsprechender Antrag mit positivem Bescheid erübrigt nahezu alle vorhergehenden Diskussionen, da sodann die Nutzung "rechtskonform" ist.
Beste Grüße
Knut
Muss man da nun unbedingt eine Diskussion drüber führen? Herr Gott, die Herren der hauptamtlichen Wache sind nun mal umgezogen, basta! Wie oft zieht eine komplette Feuerwache samt Leitstelle, Lagezentrum, Ausbildungszentrum, Wachabteilung und Rettungsdienst um? Einmal in hundert Jahren vielleicht? Ob dabei nun mit Sonder- und Wegerecht gefahren wurde oder peng! Wo kein Kläger, da kein Richter. Und mal Butter bei die Fische, wie oft fahren neue Feuerwehrfahrzeuge mit Sonder- und Wegerecht durch die Gegend, wenn sie brandneu sind, hm? Das geht dann in Ordnung, wenn die Wehr mit Krach- und Krawall auf ihr neues Fahrzeug aufmerksam machen muss?
Geändert von Feuermelder (05.09.2011 um 22:08 Uhr) Grund: Rechtschreibung hinzugefügt
Es geht noch viel weiter.
Ich kenne es so, dass die Polizei bei Laternenumzügen mit Blaulicht vorweg fährt. Dabei darf sie das gar nicht, denn
Da der Laternenumzug sicherlich nicht als "Fahrzeug" oder "geschlossener Verband" i.S.v STvO zählt, werde ich die Polizei beim nächsten Anzug direkt mal anzeigen. Kann ja nicht angehen sowas!(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Wer Ironie findet darf sie behalten!
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Stimmt nicht.. Anscheinend zählen Laternenumzüge auch als "Verbände" nach Stvo:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_27.php
Genau wie vermutlich umziehende Feuerwehren. Zumindest blaues Blinklicht wär dann rechtlich erlaubt.. Und zum Horn.. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wobei, ein paar gibt es ja immer die zu viel Zeit haben und sich an sowas stören...
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
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