Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 16 bis 30 von 32

Thema: Siegen-Weidenau: Mit Blaulicht und Martinshorn zur neuen Feuerwache

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    13.01.2003
    Beiträge
    253
    Noch ein "dringender" Umzug...:
    http://www.youtube.com/watch?v=fQfk4wwynhE

  2. #2
    Registriert seit
    04.01.2008
    Beiträge
    265
    Kritik hin oder her, hier find ich sie auch berechtigt,Aber doch nicht in dem Ton,
    das kann man auch freundlicher und höflicher sagen.

  3. #3
    Registriert seit
    01.09.2011
    Beiträge
    2

    Umzug mit Blaulicht

    Hallo,
    durch Zufall bin ich auf eure Diskusion gestoßen.
    Irgendwie kann ich das alles nicht nachvollziehen.
    Um mich schlau zu machen mußte ich nur mal kurz googeln und dann auch LESEN was unsere Gesetze und Verordnungen dazu schreiben.
    Lieber Mister-X: Kollonenfahrt konnte ich nicht finden
    (meinst du evt. geschlossenen Verband ?)
    ebenfalls konnte ich in keinem gültigen Gesetz/Verordnung etwas über dein beschriebenes "Wegerecht" finden. Klär uns doch mal auf was du damit meinst und auf Grund welcher Gesetzeslage dieses in Anspruch genommen werden kann (kurz: wo steht das ?)

    Und jetzt mal ehrlich, ist es nicht ein besonderes Ereignis wenn eine Feuerwehr alle 100 Jahre (oder wie oft auch immer) umzieht und dies allen Bürgern mitteilt ?

    Zum Vergleich möchte ich hier auf Schützenvereine verweisen (die es selbst in Dörfern mit weniger als 200 Einwohnern gibt) die jedes Jahr einen riesen Umzug durch Städte und Gemeinden machen, wo Hauptstrassen durch ein Dutzend Polizeibeamte gesperrt werden müssen.
    Gleiches gilt übrigens für Demos (z.B. Montagsdemo in Dortmund -muß man gesehen haben-), Karnevall und Fußball-Ereignisse (EM / WM).

    Aber die Feuerwehr ist nunmal eine Behörde und muß sich Vorbildlich an Gesetze halten.
    Und wenn ich die §§ 27, 29, 35, 38 der StVO richtig verstanden habe, war die Feuerwehr als geschlossener Verband sogar dazu verpflichtet das blaue Blinklicht einzuschalten ("...Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden..., ...Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch" §29 StVO)
    Als letztes möchte ich noch den §38 Abs.2 StVO zitieren: "Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden."
    Als "nicht-Jurist" hoffe ich doch sehr etwas Licht ins Dunkle bringen konnte und gebe nebst den Quellen (google, Wikipedia, Bundesministerium der Justiz) auch noch nen Tipp an alle die es angeht:
    Erst denken dann reden !
    (bzw. schreiben)

    Gruß
    B. Trifft

  4. #4
    Registriert seit
    26.03.2009
    Beiträge
    301
    Und deswegen gräbst du einen 1,5 Jahre alten Tread aus?

  5. #5
    Registriert seit
    01.09.2011
    Beiträge
    2
    Ja, denn er wid ja scheinbar immer noch gelesen !

  6. #6
    Registriert seit
    07.08.2002
    Beiträge
    401
    @B.trifft: Das Wegerecht besagt, dass ein Einsatzfahrzeug sich das Recht auf "freie Bahn" verschaffen kann, und zwar mit Blaulicht und Einsatzhorn.
    Das steht im § 38 StVO:
    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php

    Außerdem: http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerec...rkehrsrecht%29
    mfg lars

  7. #7
    Registriert seit
    30.11.2005
    Beiträge
    690
    Hallo,
    dann werf ich auch mal was ins Feuer:
    Umzug bedeutete in den benannten Fällen der BF, alle Fzg. mit teilweise nur einem Kraftfahrer gemeinsam zum neuen Standort zu überführen. Für diesen Zeitraum waren die Kräfte nicht komplett einsatzereit/ handlungsfähig, da eben auf alle Fzg. verteilt.
    Daraus ergab sich die Notwendigkeit, diesen Zeitraum so gering wie möglich zu halten.
    Schließlich ist die Straßenverkehrsbehörde für Ausnahmen -auch hinsichtlich Sonder- und Wegerechten- zuständig.
    Ein entsprechender Antrag mit positivem Bescheid erübrigt nahezu alle vorhergehenden Diskussionen, da sodann die Nutzung "rechtskonform" ist.

    Beste Grüße
    Knut

  8. #8
    Registriert seit
    26.01.2010
    Beiträge
    588
    Muss man da nun unbedingt eine Diskussion drüber führen? Herr Gott, die Herren der hauptamtlichen Wache sind nun mal umgezogen, basta! Wie oft zieht eine komplette Feuerwache samt Leitstelle, Lagezentrum, Ausbildungszentrum, Wachabteilung und Rettungsdienst um? Einmal in hundert Jahren vielleicht? Ob dabei nun mit Sonder- und Wegerecht gefahren wurde oder peng! Wo kein Kläger, da kein Richter. Und mal Butter bei die Fische, wie oft fahren neue Feuerwehrfahrzeuge mit Sonder- und Wegerecht durch die Gegend, wenn sie brandneu sind, hm? Das geht dann in Ordnung, wenn die Wehr mit Krach- und Krawall auf ihr neues Fahrzeug aufmerksam machen muss?
    Geändert von Feuermelder (05.09.2011 um 23:08 Uhr) Grund: Rechtschreibung hinzugefügt

  9. #9
    Registriert seit
    19.02.2006
    Beiträge
    1.092
    Es geht noch viel weiter.

    Ich kenne es so, dass die Polizei bei Laternenumzügen mit Blaulicht vorweg fährt. Dabei darf sie das gar nicht, denn

    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
    Da der Laternenumzug sicherlich nicht als "Fahrzeug" oder "geschlossener Verband" i.S.v STvO zählt, werde ich die Polizei beim nächsten Anzug direkt mal anzeigen. Kann ja nicht angehen sowas!

    Wer Ironie findet darf sie behalten!
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •