@B.trifft: Das Wegerecht besagt, dass ein Einsatzfahrzeug sich das Recht auf "freie Bahn" verschaffen kann, und zwar mit Blaulicht und Einsatzhorn.
Das steht im § 38 StVO:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php
Außerdem: http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerec...rkehrsrecht%29