Es geht noch viel weiter.

Ich kenne es so, dass die Polizei bei Laternenumzügen mit Blaulicht vorweg fährt. Dabei darf sie das gar nicht, denn

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Da der Laternenumzug sicherlich nicht als "Fahrzeug" oder "geschlossener Verband" i.S.v STvO zählt, werde ich die Polizei beim nächsten Anzug direkt mal anzeigen. Kann ja nicht angehen sowas!

Wer Ironie findet darf sie behalten!