Hallo,
dann werf ich auch mal was ins Feuer:
Umzug bedeutete in den benannten Fällen der BF, alle Fzg. mit teilweise nur einem Kraftfahrer gemeinsam zum neuen Standort zu überführen. Für diesen Zeitraum waren die Kräfte nicht komplett einsatzereit/ handlungsfähig, da eben auf alle Fzg. verteilt.
Daraus ergab sich die Notwendigkeit, diesen Zeitraum so gering wie möglich zu halten.
Schließlich ist die Straßenverkehrsbehörde für Ausnahmen -auch hinsichtlich Sonder- und Wegerechten- zuständig.
Ein entsprechender Antrag mit positivem Bescheid erübrigt nahezu alle vorhergehenden Diskussionen, da sodann die Nutzung "rechtskonform" ist.

Beste Grüße
Knut