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Thema: 21-Jährige gefeuert, weil sie beim Feuerwehr-Einsatz war

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  1. #1
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    Hier ein paar Meinungen und vor allem mehr Details: http://feuerwehr-forum.de/f.php?m=607901#607901

  2. #2
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    Die Diskussion ist eröffnet...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Da wird dem Ex-Arbeitgeber wohl Ärger in Haus stehen...denn der Grund der Kündigung ist offensichtlich!
    Da wird ja wohl jeder Arbeitsrichter der Arbeitnehmerin Recht geben...!

    Ganz große Sauerrei...!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  4. #4
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    denn der Grund der Kündigung ist offensichtlich!
    Da wird ja wohl jeder Arbeitsrichter der Arbeitnehmerin Recht geben...!
    Das kann man echt nur hoffen, bei einigen Richtern bin ich mir da leider nicht so sicher!

  5. #5
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    Ich denke, die Beweislast liegt da leider bei der armen Feuerwehrfrau. Denn ihr (Ex-)Arbeitgeber kann sie ja ohne weiteres in der Probezeit kündigen. Das er ihr wegen ihrer Tätigkeit in der Feuerwehr gekündigt hat, hat er ihr ja leider nicht schriftlich gegeben.

    Ich wünsche ihr jedenfalls alles Gute und hoffe, das sie vor dem Arbeitsgericht ihr Recht bekommt.

    Allerdings wirft sich mir eine Frage auf: Wenn ich mich noch in der Probezeit befinde - muss dich ja unbedingt zu einem solchen Einsatz fahren? Ich meine da ging es (nur) um die auf der Fahrbahn verteilte Ladung eines LKW und nicht z.B. um Menschen in Gefahr. Ich für meinen Teil würde mir zweimal überlegen, ob ich für so einen Einsatz von der Arbeit wegfahre. Denn eines ist klar: Von der Feuerwehr (oder in meinem Fall die JUH) bekomme ich am Monatsende nicht mein Gehalt überwiesen. Da muß man, gerade in so schwierigen Zeiten, sehr genau abwägen wie man sich verhält.

    Nur damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich finde das Verhalten ihres Arbeitgeber absolut unmöglich.

    Gruß
    Alex

  6. #6
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    Zitat Zitat von Wouxun Beitrag anzeigen
    Ich denke, die Beweislast liegt da leider bei der armen Feuerwehrfrau. Denn ihr (Ex-)Arbeitgeber kann sie ja ohne weiteres in der Probezeit kündigen. Das er ihr wegen ihrer Tätigkeit in der Feuerwehr gekündigt hat, hat er ihr ja leider nicht schriftlich gegeben.
    Gruß
    Alex
    Hey,

    moin zusammen...

    Also erstmal ist es eigentlich untragbar jemanden wegen eines Ehrenamtes und dann noch wenn er sich in der Feuerwehr befindet zu kündigen! Meine Meinung...

    @Wouxun: Ihr wurde nur wegen des Feuewehreinsatzes eine Abmahnung gegeben nicht entlassen.
    Entlassen wurde sie weil Zitat:
    Ihr Ex-Chef bestätigt, dass die Abmahnung wegen des Feuerwehreinsatzes erfolgt sei. „Die Mitarbeiterin wurde bereits im Vorstellungsgespräch darauf hingewiesen, dass keine Feuerwehreinsätze während der Arbeitszeit geduldet werden.“ Die Kündigung habe damit aber nichts zu tun. „Die Probezeit ging zu Ende, Frau Herter passte nicht zu uns."
    Zitat Ende...
    Quelle http://www.chiemgau24.de/nachrichten...gt-619839.html

    Ist auch nur eine Fadenscheinige Begründung... na ja...

    Gruß

  7. #7
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    Verdammt. Da habe ich wieder was überlesen bzw. falsch verstanden. Sorry.
    Trotzdem bleibt leider abzuwarten was der Richter entscheidet.

    Zitat Zitat von bossi82 Beitrag anzeigen
    Also erstmal ist es eigentlich untragbar jemanden wegen eines Ehrenamtes und dann noch wenn er sich in der Feuerwehr befindet zu kündigen! Meine Meinung...
    Ich gebe dir zu 100% Recht.

  8. #8
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    Zitat Zitat von bossi82 Beitrag anzeigen
    „Die Mitarbeiterin wurde bereits im Vorstellungsgespräch darauf hingewiesen, dass keine Feuerwehreinsätze während der Arbeitszeit geduldet werden.“
    Tja jetzt sind wir in der Zeit angekommen in der Hilfe am nächsten nichts mehr Wert ist und nicht mehr geduldet wird. Irgendwo Sterben Menschen in Autos oder in brennenden Häuser und niemand DARF helfen weil ihm dann gekündigt wird, weil dem Arbeitgeber das Geld was er verdient sehr viel wichtiger ist als Menschenleben.

    Und das ist langsam nicht mehr die Ausnahme sondern wird immer öfter zur Regel. OK man kann nicht in jedem Beruf fern bleiben bzw von der Arbeit abhauen wenn ein Einsatz ist. Das ist klar. Aber in einen Geschäft für Babymöbel? Also das ist echt übertrieben. Und wenn mehrere Arbeitskollegen noch da sind dann sprich meiner Meinung nach nichts dagegen. So früh ist dort eh noich kaum was los.

    Ich hoffe und wünsche der Kameradin ein Glückliches Ende der Sache und hoffe sie findet einen verständnissvolleren Arbeitgeber.

    Das ist auch so ein Moment in dem man einfach der Welt erzählen möchte geht dort nicht mehr hin zum einkaufen, weil wenn euch und eurem Kind etwas passiert die ehrenamtlichen Arbeitnehmer nicht ausrücken dürfen weil des Geld wichtiger ist.

    Letztens noch einen Bericht gelesen das Ehrenamt müße gestärkt werden und dann sowas.
    Ich hoffe die Regierung sieht die kommende Problematik und reagiert mal vernünftig

  9. #9
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    Zitat Zitat von Wouxun Beitrag anzeigen
    Ich denke, die Beweislast liegt da leider bei der armen Feuerwehrfrau. Denn ihr (Ex-)Arbeitgeber kann sie ja ohne weiteres in der Probezeit kündigen. Das er ihr wegen ihrer Tätigkeit in der Feuerwehr gekündigt hat, hat er ihr ja leider nicht schriftlich gegeben.

    Ich wünsche ihr jedenfalls alles Gute und hoffe, das sie vor dem Arbeitsgericht ihr Recht bekommt.

    Allerdings wirft sich mir eine Frage auf: Wenn ich mich noch in der Probezeit befinde - muss dich ja unbedingt zu einem solchen Einsatz fahren? Ich meine da ging es (nur) um die auf der Fahrbahn verteilte Ladung eines LKW und nicht z.B. um Menschen in Gefahr. Ich für meinen Teil würde mir zweimal überlegen, ob ich für so einen Einsatz von der Arbeit wegfahre. Denn eines ist klar: Von der Feuerwehr (oder in meinem Fall die JUH) bekomme ich am Monatsende nicht mein Gehalt überwiesen. Da muß man, gerade in so schwierigen Zeiten, sehr genau abwägen wie man sich verhält.

    Nur damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich finde das Verhalten ihres Arbeitgeber absolut unmöglich.

    Gruß
    Alex
    naja nach dem meldebild wäre ich auch gefahren. Ich zitiere: "Einsatz für die FF Althegnenberg, 40-tonner überschlag, vermutlich personen eingeklemmt. B2 zwischen..." zitat ende.

    bei diesem meldebild wäre ich auch gefahren.
    wäre aber sicher was anderes wenn es heißen würde zum gurken einsammeln ;-)

  10. #10
    draconomicon Gast
    Ich gehe davon aus, dass die Wehrführung es verstanden hätte, wenn sie bescheid gesagt hätte, dass sie während der Probezeit, werktags nicht mit ausrückt.

    Wie ich bereits gesagt habe, Ehrenamt in allen ehren, aber ich kann damit meine Brötchen nicht verdienen. Mein Arbeitsplatz, meine berufliche und finanzielle Zukunft ist mir doch wichtiger als das Ehrenamt.

    Ausserdem war es eine klare Anweisung des Chefs, dass er keine Fehlzeiten aufgrund Einsatzes mit der Feuerwehr duldet. Die war ein eindeutiger Verstoß ihrerseits, also auch eine Abmahnung gerechtfertigt. Auch wenn dies anders zu regeln gewesen wäre.

    Meine Frage an euch:

    Wer würde gegen solch eine Anweisung seines Arbeitgebers verstossen und auf einen Einsatz fahren und dadurch nicht zur Arbeit erscheinen.
    Ich denke keiner.

    Mfg

  11. #11
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Da wird dem Ex-Arbeitgeber wohl Ärger in Haus stehen...denn der Grund der Kündigung ist offensichtlich!
    Da wird ja wohl jeder Arbeitsrichter der Arbeitnehmerin Recht geben...!

    So und jetzt Versuch das ganze noch zu beweisen...
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
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    @ Alex22

    Ich hoffe jetzt mal das ein Richter der "halbwegs Klar im Kopp" ist genau so sieht wie wir...und dann nach BayFwG. Art. 9 handelt, und da steht:



    Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsansprüche von Feuerwehrdienstleistenden

    (1) 1 Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen. 2 Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet. 3 Ihre Abwesenheit haben sie, wenn es die Dienstpflicht zuläßt, dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen. 4 Dieser ist verpflichtet, ihnen für Zeiten im Sinn des Satzes 2 das Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, das sie ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst erzielt hätten.

    (2) Für Beamte und Richter gilt Absatz 1 entsprechend.

    (3) Anderen Feuerwehrdienstleistenden haben die Gemeinden den durch Zeiten im Sinn des Absatzes 1 Satz 2 entstandenen Verdienstausfall bis zu einem durch Rechtsverordnung festzulegenden Höchstbetrag zu ersetzen.

    (4) Volljährige Schüler und Studenten sind während der Teilnahme an Einsätzen und für einen angemessenen Zeitraum danach von der Teilnahme am Unterricht und an Ausbildungsveranstaltungen befreit.

    (5) Die Gemeinden sind verpflichtet, Feuerwehrdienstleistenden

    1.

    notwendige Auslagen zu erstatten und sie bei Dienstleistungen von mehr als vier Stunden kostenlos zu verpflegen,
    2.

    Sachschäden zu ersetzen, die in Ausübung des Dienstes ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, soweit nicht Dritte Ersatz leisten oder auf andere Weise von Dritten Ersatz erlangt werden kann.

    Quelle:http://by.juris.de/by/FeuerwG_BY_Art9.htm




    Und somit müsste der Arbeitgeber mit einer Niederlage rechnen...!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  13. #13
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    ich weiß was im BayFwG drin steht.
    Ändert aber nichts daran.
    Du mußt beweisen das es am Einsatz lag, er braucht seine Kündigung nicht begründen und er kann einfach jeden rausschmeißen in der Probezeit.
    Vielleicht hätte er sie ja so oder so rausgeschmissen, weil sie tatsächlich nicht in den Betrieb gepaßt hat.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #14
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    906
    Hallo,

    sie hat aber innerhalb der Probezeit keinen Anspruch auf das Kündigungsschutzgesetz. Slebst wenn sie klagen sollte, würde die Klage gleich abgelehnt werden, da halt noch keine 6 Monate Betriebszugehörigkeit bestanden haben. Innerhalb der Probezeit muss man auch nicht mit einem Grund kündigen.

    Und mal ganz ehrlich. In der Probezeit ein solches Risiko einzugehen, ist schon sehr seltsam.

    In diesem Sinne

    Bjoerni

  15. #15
    Registriert seit
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    1.728
    Blablabla, Freistellung hier, Ehrenamt da!

    Meine Fresse, Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen eine andere.

    So sieht die Realität nunmal aus, und wenn so ein junges Huhn nunmal noch nicht verstanden hat wie die Arbeitsplatzlage heutzutage aussieht, dann hat sie jetzt viel Zeit darüber nachzudenken, wo man sein Geld verdient.

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