
Zitat von
Quietschphone
Servus!
Also nochmal: Er darf natürlich zuhören, aber nicht mit seinem Handfunkgerät (was ja Ausgangsfrage war), denn damit nimmt er eine Amateurfunkstelle in Betrieb, was er aber schon anhand der fehlenden Punkte aus §3 Abs 3 AFuG, die oben schon mal von mir zitiert wurden, nicht darf!
Wenn er einen reinen Empfänger auf irgendeine OV-Frequenz dreht kann er hören bis er gelb, grün, blau oder rot wird im Gesicht.
So isses. Und mach schön die Prüfung, des is nähmlich ne supergeile Sache!
73 de DG8RCL
Und dann ma willkommen im Club :)
Der Tod ist das in Kauf zu nehmende Risiko des Lebens...