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Thema: Behältnis Kfz-Verbandkasten

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  1. #1
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    Behältnis Kfz-Verbandkasten

    Hallo zusammen,

    ich habe da mal eine Frage,
    gibt es eine Vorschrift in der steht das das Material vom KFZ-Verbandkasten nach DIN unbedingt in den komischen "Kisten" und oder Taschen sein muss?

    Oder ist es auch OK, wenn ich den kpl. Inhalt im Medikamentenfach vom Notfallrucksack unterbringe in z.B. Modultaschen?

    Danke für eure Hilfe.

    Gruß

  2. #2
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    Nein, keine Vorschrift im Privat-PKW, zumindest in Deutscheland.

    Kann vom Gesetzgeber aus auch im Handschuhfach rumfleddern.

  3. #3
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Kann vom Gesetzgeber aus auch im Handschuhfach rumfleddern.
    ...

    Zitat Zitat von StVZO § 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
    (3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muß, daß es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.
    (4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.
    Ein(e) Notfallrucksack/tasche/koffer ist also vollkommen okay, Art, Menge und Beschaffenheit des Materials muss halt mind. dem Inhalt des klassischen KFZ-Verbandkasten entsprechen, wichtig ist (zumindest formal) dabei eben die Einhaltung der Liste aus der DIN 13164, also muss z. B. auch diese Anleitung zur Ersten Hilfe dabei sein.

  4. #4
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    eine Freundin von meiner Freundin haben sie angehalten....der polizist meinte zu ihrer "Tüte" das is in ordnung, es MUSS allerding "verbandskasten" drauf stehen (oder etwas gleichbedeutendes)


    ansonsten würde er nicht gelten....

    sie hat es dann vor seinen augen draufgeschrieben und gut war

  5. #5
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    Habe mich wegen dieser Frage,mal mit nem TÜV-Prüfer ein wenig gefetzt!
    Hatte mir ne schöne Plastik-box als Verbandskasten her gerichtet,und er hat mir nen Mangel, wegen fehlenden Verbandskasten eingetragen, obwohl ich Ihm die Box gezeigt habe. Er sagte mir, dass es ihm völlig egal ist, worin sich das Verbandsmaterial befinden würde, so lange es vollständig, und nicht abgelaufen ist!
    Es muss aber für Fremde erkennbar sein, dass es sich dabei um ein Verbandskasten handelt. Ich möchte mir doch bitte ein Aufkleber oder ähnliches besorgen, das man das auch erkennen kann

  6. #6
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    ...

    Achja, das Handschuhfach ist kein Behältnis?

    Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
    eine Freundin von meiner Freundin haben sie angehalten....der polizist meinte zu ihrer "Tüte" das is in ordnung, es MUSS allerding "verbandskasten" drauf stehen (oder etwas gleichbedeutendes)


    ansonsten würde er nicht gelten....

    sie hat es dann vor seinen augen draufgeschrieben und gut war
    Jaja die Rennleitung... nicht allzu ernst nehmen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Achja, das Handschuhfach ist kein Behältnis?
    Nein, ist es nicht. Jedenfalls nicht, wenn man die Maßstäbe anlegt, die der Verordnungsgeber bei diesem Satz im Sinn hatte.
    Denn der wird ganz eindeutig gewollt haben, dass man dieses Behältnis mitsamt Inhalt mit zum Verletzten nehmen kann. Das Auto wäre ansonsten auch ein "Behältnis".

    (Wer solch eine Wortklauberei anfängt, braucht sich im Übrigen nicht mehr über zu viel Regulierung wundern.)

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