Nein, keine Vorschrift im Privat-PKW, zumindest in Deutscheland.
Kann vom Gesetzgeber aus auch im Handschuhfach rumfleddern.
Nein, keine Vorschrift im Privat-PKW, zumindest in Deutscheland.
Kann vom Gesetzgeber aus auch im Handschuhfach rumfleddern.
...
Ein(e) Notfallrucksack/tasche/koffer ist also vollkommen okay, Art, Menge und Beschaffenheit des Materials muss halt mind. dem Inhalt des klassischen KFZ-Verbandkasten entsprechen, wichtig ist (zumindest formal) dabei eben die Einhaltung der Liste aus der DIN 13164, also muss z. B. auch diese Anleitung zur Ersten Hilfe dabei sein.Zitat von StVZO § 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
eine Freundin von meiner Freundin haben sie angehalten....der polizist meinte zu ihrer "Tüte" das is in ordnung, es MUSS allerding "verbandskasten" drauf stehen (oder etwas gleichbedeutendes)
ansonsten würde er nicht gelten....
sie hat es dann vor seinen augen draufgeschrieben und gut war
Habe mich wegen dieser Frage,mal mit nem TÜV-Prüfer ein wenig gefetzt!
Hatte mir ne schöne Plastik-box als Verbandskasten her gerichtet,und er hat mir nen Mangel, wegen fehlenden Verbandskasten eingetragen, obwohl ich Ihm die Box gezeigt habe. Er sagte mir, dass es ihm völlig egal ist, worin sich das Verbandsmaterial befinden würde, so lange es vollständig, und nicht abgelaufen ist!
Es muss aber für Fremde erkennbar sein, dass es sich dabei um ein Verbandskasten handelt. Ich möchte mir doch bitte ein Aufkleber oder ähnliches besorgen, das man das auch erkennen kann
Nein, ist es nicht. Jedenfalls nicht, wenn man die Maßstäbe anlegt, die der Verordnungsgeber bei diesem Satz im Sinn hatte.
Denn der wird ganz eindeutig gewollt haben, dass man dieses Behältnis mitsamt Inhalt mit zum Verletzten nehmen kann. Das Auto wäre ansonsten auch ein "Behältnis".
(Wer solch eine Wortklauberei anfängt, braucht sich im Übrigen nicht mehr über zu viel Regulierung wundern.)
Nun, vielleicht kann man ja auch die Ozonschicht als Behältnis sehen ;-)
Ne, im Ernst: Ich hatte gleiche Problematik auch mal. Ich führte früher im Auto eine kleine Sanitätstasche mit, in der sich u.a. der Inhalt eines Verbandskastens befand. Als ich mich bei der Polizei über die Zulässigkeit erkundigte, meinte diese, es wäre egal, solange das Behältnis eindeutig erkennbar wäre.
Dann sagte die Polizisten aber etwas, was mich zum Nachdenken brachte: Ab und zu kommt es vor, dass auch fremde Menschen das eigene Verbandsmaterial benutzen, nämlich dann, wenn man selbst verletzt ist und ein anderer VK nicht erreichbar ist (Auffahrunfall, Kofferraum klemmt z.B.). In diesem Fall wäre es deutlich sinnvoller, einen Orginal-Verbandkasten zu nehmen, weil dann zumindest die Chance besteht, dass der Andere auch findet, was er sucht.
Insofern habe ich jetzt meine Sanitätstasche, in der ich nur das habe, was ich für sinnvoll halte, und paralell dazu habe ich im Auto einen normalen orginalen Verbandskasten, um den ich micht nicht kümnmern muss, außer, dass ich alle zwei Jahr einen neuen kaufe...
Gruß, Mr. Blaulicht
Die Lösung hat meiner Meinung nach eindeutig etwas für sich. Spart Arbeit und ggf. Ärger, außerdem kann man den ausgetauschten Verbandkasten dann für Übungen oder sowas hernehmen. Die Dinger kosten ja nun wirklich nicht die Welt, dann legt man sich halt einen ins Fahrzeug und ist mit dem Thema fertig.
Der Teil "die Chance besteht" trifft es schon ganz gut. Wie sieht denn ein normaler Original-Verbandkasten aus?
Sicher sind diese Anmerkungen des Polizisten und deine Reaktion nachvollziehbar und ja auch grundsätzlich positiv. In der Realität gehe ich dann aber an zehn Kofferräume, finde zehn verschiedene Verbandskästen oder Taschen, mind. einer davon liegt gar nicht im Kofferraum, andere sind mit Warndreieck und Warnweste kombiniert in einer länglichen Tasche (so z.B. bei mir), und bei manchen (habe bei mir eben extra nochmal nachgeschaut) steht auf so einer länglichen Tasche nur klein "Verbandsmaterial nach DINirgendwas", wer bei der Suche auf ein wie auch immer gestaltetes Kreuz als Verbandskastenmerkmal hofft hat bei meinem Fahrzeug schon gleich verloren...
Ob da dann eine kleine Sanitätstasche oder ein ordentlich beschrifteter Behelfsbehälter schwieriger für Dritte zu finden ist, glaube ich kaum.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)