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Ein(e) Notfallrucksack/tasche/koffer ist also vollkommen okay, Art, Menge und Beschaffenheit des Materials muss halt mind. dem Inhalt des klassischen KFZ-Verbandkasten entsprechen, wichtig ist (zumindest formal) dabei eben die Einhaltung der Liste aus der DIN 13164, also muss z. B. auch diese Anleitung zur Ersten Hilfe dabei sein.Zitat von StVZO § 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen