Nun, vielleicht kann man ja auch die Ozonschicht als Behältnis sehen ;-)

Ne, im Ernst: Ich hatte gleiche Problematik auch mal. Ich führte früher im Auto eine kleine Sanitätstasche mit, in der sich u.a. der Inhalt eines Verbandskastens befand. Als ich mich bei der Polizei über die Zulässigkeit erkundigte, meinte diese, es wäre egal, solange das Behältnis eindeutig erkennbar wäre.
Dann sagte die Polizisten aber etwas, was mich zum Nachdenken brachte: Ab und zu kommt es vor, dass auch fremde Menschen das eigene Verbandsmaterial benutzen, nämlich dann, wenn man selbst verletzt ist und ein anderer VK nicht erreichbar ist (Auffahrunfall, Kofferraum klemmt z.B.). In diesem Fall wäre es deutlich sinnvoller, einen Orginal-Verbandkasten zu nehmen, weil dann zumindest die Chance besteht, dass der Andere auch findet, was er sucht.

Insofern habe ich jetzt meine Sanitätstasche, in der ich nur das habe, was ich für sinnvoll halte, und paralell dazu habe ich im Auto einen normalen orginalen Verbandskasten, um den ich micht nicht kümnmern muss, außer, dass ich alle zwei Jahr einen neuen kaufe...

Gruß, Mr. Blaulicht