Zitat Zitat von Florian Düren Beitrag anzeigen
Nun in NDS geht das alles etwas gesitteter zu als anderswo. Die Alarmierung steht jedem Pressevertreter offen.Der sich natürlich dem entsprechend Akkreditieren kann. Also keine BILD Hobby sonstwas Reporter :))
Und wenn ich mich als freien, unabhängigen Journalisten bezeichne? Wie passt das mit der Presse- und Berufsfreiheit zusammen? Die Berufsbezeichnung Journalist ist rein rechtlich nicht geschützt.