Nun in NDS geht das alles etwas gesitteter zu als anderswo. Die Alarmierung steht jedem Pressevertreter offen.Der sich natürlich dem entsprechend Akkreditieren kann. Also keine BILD Hobby sonstwas Reporter :))
Und wenn ich mich als freien, unabhängigen Journalisten bezeichne? Wie passt das mit der Presse- und Berufsfreiheit zusammen? Die Berufsbezeichnung Journalist ist rein rechtlich nicht geschützt.