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Thema: Einsätze mit 17

  1. #16
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Danke! Mit dem letzten Satz sagst du jetzt selber, dass die Verteiler=Gefahrenbereich-Regel unlogisch ist.
    Wieso schreibst du dann später wieder, man bräuchte nur
    ?
    Das bedeutet zusammengefasst, wenn ich das richtig verstehe: "Gefahrenbereich ist möglicherweise dort, wo eventuell ein Verteiler liegt, je nachdem auch mehrere, gegebenenfalls aber auch dort wo keiner liegt, und unter Umständen auch nicht überall dort, wo einer liegt."
    Wenn das jemandem als verlässliche Definition für eine von ihm zu verantwortende Handlung reicht...

    Die Verteilergrenze wird halt so offiziell ausgebildet. In der Einsatzpraxis siehts oft so aus, dass der Gefahrenbereich anders definiert werden muss, als der Verteiler gesetzt wird.

    Insofern würde ich es zusammen gefasst so ausdrücken: "Der Gefahrenbereich ist der Bereich vor dem Verteiler, solange er nicht explizit anders definiert wird."

  2. #17
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    Selbst diese Pauschale ist mir noch zu undurchsichtig. Wo ist denn "vor" dem Verteiler?
    Man muss dabei auch im Auge halten, inwiefern diese Regelung für die Anwärter durchschaubar ist. Es ist doch irgendwo schwer nachzuvollziehen, dass man sie einerseits mitfahren lassen will, um sie zu motivieren, aber andererseits macht man ihre tatsächliche Mitwirkung von einer Definitionssache abhängig, die jeweils im Einzelfall zu treffen ist und die den Anwärtern daher schnell als Willkür erscheinen kann. Dabei kann die Motivation doch schnell wieder hinüber sein.

  3. #18
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    Also ich kenn das immer anders.
    Der Verteiler muß außerhalb des Gefahrenbereis sein.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #19
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    So stand es auch in der alten FwDV 1/1. Die neue, zusammengefasste 1 hat diesen Passus nicht mehr.

  5. #20
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Also ich kenn das immer anders.
    Der Verteiler muß außerhalb des Gefahrenbereis sein.

    Ich kenns nur so, dass der Verteiler außerhalb des Trümmerschattens sein muss....der Gefahrenbereich kann aber auch wesentlich größer sein (Rauch, Funkenflug, etc...)

  6. #21
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    Und heißt das jetzt, ab dem 18. Lebensjahr oder mit Vollendung des 18. Lebensjahres?

    Beginn des 18.Lebensjahres = 17. Geburtstag

    Vollendung des 18. Lebensjahres = 18. Geburtstag
    HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!

  7. #22
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    Zitat Zitat von rettungsteddy Beitrag anzeigen
    Und heißt das jetzt, ab dem 18. Lebensjahr oder mit Vollendung des 18. Lebensjahres?
    Vollendung. Siehe http://www.idf.nrw.de/service/downlo...vo_ff_2007.pdf

  8. #23
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    1. Ausbildung geht vor.
    2. Laufbahnverordnung FF in NRW sagt in § 1, Abs. 2 Nr. b, das man erst ab 18 Jahren in die Einsatzabteilung aufgenommen werden kann.
    Aber es gibt da irgendein Unterparagraphen, der sagt, dass wenn jemand die Grundausbildung gemacht hat, er bedingt eingesetzt werden kann.

    Darum nehmen wir unsere Jugendfeuerwehrmenschen, wenn die die Sirene so gehört haben(die bekommen keinen Melder!!!),schnell genug, und so um die 17,5j, zum Einsatz mit.

    Wenn es denn zumutbar ist. Also VU´s sind unter 18 taboo. Wir machen das damit der Wechsel von der JF zu der Aktiven Wehr nicht so plötzlich kommt, und die Kids ne Chance haben, die Aktiven kennen zu lernen.

    Wenn se dann 18., sind, und regelmäßig zum Dienstabend, und anderen Dienstveranstaltungen kommen, bekommen se nen Melder, und es wird Ihnen gesagt, das se immer nur soweit wie sie sich es zutrauen nach vorne an die Einsatzstelle gehen

  9. #24
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Aber es gibt da irgendein Unterparagraphen, der sagt, dass wenn jemand die Grundausbildung gemacht hat, er bedingt eingesetzt werden kann.
    Ja? Wo denn? AB 18 ist ab 18, die erforderliche Ausbildung ist ein zusätzliches Kriterium.

    Wenn es denn zumutbar ist. Also VU´s sind unter 18 taboo.
    Was genau vorliegt und wie belastend das ist, weiß man ja dummerweise erst, wenn man da ist.

    Wir machen das damit der Wechsel von der JF zu der Aktiven Wehr nicht so plötzlich kommt, und die Kids ne Chance haben, die Aktiven kennen zu lernen.
    Machen wir im letzten JF-Jahr auch, aber eben ohne Einsätze.

  10. #25
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Wir machen das damit der Wechsel von der JF zu der Aktiven Wehr nicht so plötzlich kommt, und die Kids ne Chance haben, die Aktiven kennen zu lernen.
    Die Ausbildungsveranstaltungen/Übungen können sie bei uns ab 16 mitmachen - Einsätze gibts trotzdem ab 18.

    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    und es wird Ihnen gesagt, das se immer nur soweit wie sie sich es zutrauen nach vorne an die Einsatzstelle gehen
    Demnach bestimmen sie den Gefahrenbereich schon selber? Das wird ja immer besser.

  11. #26
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    Man kann auch ganz schön viel Kaputt-texten, vorher ein wenig denken hilft manchmal!!

    Demnach bestimmen sie den Gefahrenbereich schon selber? Das wird ja immer besser.
    Wenn man einen VU hat, wo Personen raus geschnitten werden müssen, kann bei uns jeder für sich selbst entscheiden, ob er es sich zutraut sich das antun zu müssen, oder lieber etwas Abstand hält!

    Und schonmal als info vorweg, wir haben durchaus schon Schere und Spreizer, und nutzen dafür keinen Dosenöffner

  12. #27
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    Das gilt aber doch dann für die gesamte Mannschaft, oder?
    Woher wissen die Leute, wieviel sie sich zutrauen? Durch die Grundausbildung?
    Habt ihr bei den U18 die Einverständniserklärung der Eltern, das ihre Kinder in der Lage sind, solche Sachen selbstständig zu entscheiden?

    Ach ja: Wenn diese Kaputt-text-Heulerei angefangen wird, kannst du mir auch sicher sagen, welchen Teil deines Beitrages ich hätte mitzitieren müssen, damit die Aussagen einen anderen Sinn erhalten?

  13. #28
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    Bei uns in der Wehr wird das so geregelt, dass sie, wenn sie den Grundlehrgang bestanden haben, mit ausrücken dürfen. Melder gibts auch erst mit ausreichend Dienststunden.
    Bei den Einsätzen dürfen sie nur außerhalb des Gefahrenbereiches eingesetzt werden. Natürlich ist das immer ne Frage, wo der nun genau ist, aber sie kommen generell nur mit einem erfahrenen Truppführer zusammen und der GF weiß ja nun auch, wer auf seinem Auto mit ist und auf wen er ein bisschen mehr aufpassen muss. Und auf dem Auto sind ja noch mehr mit, die auch mal ein Auge auf ihn werfen, man kennt sich ja nun untereinander. So kann er jedenfalls schon mal ein bisschen Erfahrung sammeln, was nie verkehrt ist.
    Natürlich kommt es immer drauf an, was auch gemeldet wird. Bei schwerem VU oder nem Brand wird das Auto natürlich erstmal mit älteren Kameraden gefüllt.

  14. #29
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    Ihr weicht hier gerade dermaßen vom eigentlichen Sinn ab.

    Gefragt ist: Einsätze unter 18 in NRW mitfahren erlaubt?

    Fakt:
    - Einsatzabteilung erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. s. LVO FF 2007
    - Es gibt keine konkrete rechtliche Festlegung, ob die Jugendfeuerwehr Einsätze mitfahren darf oder nicht.

    So muss das jeder Leiter der Feuerwehr für sich selber ausmachen.

    Die anderen Themen die hier jetzt auch zum X. Mal angesprochen hat, findet man zu Hauf in anderem Themen. Wie z.B. "Bei uns ist das so,..." "Bei uns aber so".

    Also back to topic.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  15. #30
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das gilt aber doch dann für die gesamte Mannschaft, oder?
    Woher wissen die Leute, wieviel sie sich zutrauen? Durch die Grundausbildung?
    Bei Dir finde ich schade, dass Du an dem was andere Leute schreiben, ständig das negative suchst. Du hast ein tolles Hintergrundwissen, aber ständig das negative suchen!

    Ich bin mir ganz sicher, dass auch bei euch der Einsatzleiter den Gefahrenbereich festlegt, und dann auch bei euch, nicht jeder bei auslaufendem Benzin, mit ner Zigarrette im Mund rumläuft.
    Wir sind ne Freiwillige Wehr wo man auch mal nein sagen kann,oder Du mir geht es nicht gut, lass mal ein anderen,unter PA ins Haus gehen, oder ich möchte heute mal keinen Rausschneiden müssen.
    Mit der Zumutbarkeit, muss ja wohl jeder seine eigene Grenzen festlegen, denn das ist etwas, was man nicht lernen kann.
    Solltest Du irgendetwas, von dem oben erwähnten nicht verstanden haben, das nennt sich auch Menschlichkeit, denn wir sind keine Rettungsmaschinen!

    Und wenn es mal in Kreisen andere Regelungen gibt Akzeptiere es doch mal!

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