Seite 5 von 5 ErsteErste 12345
Ergebnis 61 bis 71 von 71

Thema: minderjährige wie lange auf SEG einsätzen

  1. #61
    Christoph Gast
    Funken geht erst ab 18, wegen der Verschwiegenheitserklärung
    das Gleiche gilt für das mitfahren auf`em KTW ...

    Deshalb bei uns ist die SEG bei un serst ab 18 und das zurecht !

    San-Ausbildung ist natürlich möglich, wir nehmen ja auch Minderjährige
    zu San-Einsätzen mit.

    Aber die Leute bekommen erst mit 18 einem FME und fahren bei
    SEG-Einsätzen mit, und fast alle machen vorher noch mind. eine
    Ausbildung zum RH.

  2. #62
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    773
    zum thema:

    bin selber Leiter SEG und nehme wenn es sich ergibt lieber nen 17 jährigen mit auf den ich mich verlassen kann, als nen 20 jährigen, der nix taugt!

    funk ab 18? ha ha ha, was soll der unsinn, ich hab 16 jährige gesehn die konnten das 7b in alle teile zerlegen und wieder zusammenbaun! sag nem solchen mal er darf es warten, aber ned funken... der greift dir ans hirn und dann ist er weg, nix mehr dienst oder so!

    und noch was: wie kann es sein, dass ihr hier nur so mit den vorschriften rumwerft, euch die § um die ohren haut, aber wenn einer im BOS-funkforum auch nur das wort gesetz in den mund nimmt oder einen § zitiert ihr ihn in der luft zerreisst?

    warum wird da in zweierlei mass gemessen?
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  3. #63
    MrBart Gast
    Schön dass es solche (SEG) Leiter noch gibt!

    schönes WE noch!

  4. #64
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    254
    Hallo
    *ironie an*
    "ich kenne 17 jährige die besser LKW fahren wie 21 jährige " *ironie aus*


    @SEG-Betreuung

    Davon, dass man sich über Regelungen und Gesetze hinwegsetzt, wird es nicht legaler.

    Gruss

    JS
    Feuerwehrleute sterben nie..... Sie gehen zur Hölle und fahren den nächsten Einsatz

  5. #65
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    773
    ... ist ja auch ein kapitalverbrechen, wenn ich einen 17 jährigen funken lasse, ich weiss...
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  6. #66
    Stefan-Stein Gast
    wie kann man sich an so einer kleinigkeit so aufgeilen???
    ihr seit ja ach so brav! macht immer alles nach den §!

    als ob jetzt einer unter 18 funkt der es kann oder ob einer über 18 ist und nicht funken kann. ich weiss nicht warum ihr auf sooo schlau macht und alles immer genau nachschaut ob einer was machen darf oder nicht! man da regt sich doch kein arsch auf ob ich jetzt 18 bin und funk oder noch keine 18 bin!

    MfG
    Stefan

  7. #67
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    254
    Hallo,

    Kleinigkeit hin oder her, gerade da wir zu den BOS gehören, sollten und müssen wir uns an Gesetze und Paragraphen halten. Was jeder privat zu Hause macht, ist mir persönlich egal. Solange wir aber "dienstlich" unterwegs sind, haben wir uns gefälligst an die Gesetze zu halten. Ob sie uns passen oder nicht.
    Und ich frage mich, ob sich alle GL,EL und sonstige Führungskräfte eigentlich wissen, auf was sie sich einlassen, wenn sie die Gesetze umgehen. Wenn etwas passiert, werden diese Führungskräfte genau so ein Problem haben. Sicherlich werden einige jetzt sagen, dass nichts passieren kann wenn ein unter 18 jähriger funkt. Nur wer sagt denn , dass es dabei bleibt. Heute lassen wir einen Jugendlichen funken, morgen darf er vieleicht PA tragen oder legt einen Zugang.
    Die Gesetze in Deutschland sind keine Empfehlungen, an denen wir uns nur halten, wenn sie uns gefallen.

    >>man da regt sich doch kein arsch auf ob ich jetzt 18 bin und funk oder noch keine 18 bin! <<

    In dem Moment wo etwas passiert, regen sich verdammt viele "Ärsche" auf. Und einige "Ärsche" werden verdammt weit aufgerissen.
    Nur mal zur Info: Für illegales Mithören an einem Scanner wurde in Deutschland jemand zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Wo sich hier im Forum auch mehrere Personen die Meinung teilen, dass das Mithören kein "Arsch" interressiert.
    Also denkt darüber nach, was ihr schreibt.

    Noch eine kleine Anmerkung: Wenn ich mir die Profile der Poster anschaue, sind viele die das Funken unter 18, bzw an Einsätzen unter 18 teilnehmen, befürworten unter 18.

    Gruss

    JS
    Feuerwehrleute sterben nie..... Sie gehen zur Hölle und fahren den nächsten Einsatz

  8. #68
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    773
    nur kurz, und als abschluss meinerseits:

    1. sagt kein mensch was von nem einsatz unter PA (wie den auch beim RK?)

    2. wenn ich von MEINEM umkreis ausgehe ist nichts verwerfliches daran einen 17 jährigen auf nen betreuungseinsatz mitzunehmen

    3. legt der normal-SEGler, egal ob volljährig oder nicht, keinen zugang

    4. kann ich nur wiederholen, hier § und § und im funkforum grillt ihr jeden der das auch nur ansatzweise erwähnt

    5. bin ich 27...

    mfg

    chris

    und btw sind alle mitglieder meiner SEG zur Zeit über 19... :-)
    Geändert von SEG-Betreuung (03.02.2003 um 20:56 Uhr)
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  9. #69
    Peka Gast
    Hallo zusammen !

    Eins ist sicher allen klar : passiert "Minderjährigen" auf einem Einsatz etwas, dann ist der Teufel los - nicht nur Eltern die entsprechende Führungsverantwortliche haftbar machen wollen, sondern bestimmt auch die Staatsanwaltschaft wir hier reges Interesse zeigen.

    Als Einheitsführer einer NRW-Einsatzeinheit kann ist für mich die "Sache" klar :
    Jugendliche unter 18 Jahre können gerne als zusätzliches Personal z.B. bei Sanitätsdiensten mitwirken (hier ist um 22h für unter 16- bzw. 0h für unter 18-jährige Schluß). Ich denke hier haben wir eine gewisse Fürsorgepflicht. Viele Minderjährige drücken schließlich noch die Schulbank !
    Bei SEG-Einsätzen setzten wir Minderjährige in den Bereichen Betreuung ein (z.B. herstellen der Einsatzverpflegung, etc). Jedoch sind auch hier Grenzen nach Ermessen gesetzt. Ein Einsatz z.B. Sonntags um 15h ist sicherlich etwas anderes als Dienstags-Nacht um 03.00h.
    Zu SEG-San bzw. -Rettungs-Einsätzen kommen Minderjährige bei uns nicht in Frage.

    Soweit mein Standpunkt

    Peka

  10. #70
    RamShadow Gast

    Jugendschutz und Ausbildung

    Hallo LK,

    wir unterscheiden bei uns SEG RETTUNGSDIENST und SEG SAN
    in der SEG Rett kann man nur sein wenn man RS oder RA ist.
    Somit können dort nur Leute eingesetzt sein die 18 sind.

    Bei der SEG San wir auf Flexibilität gesetzt also ein Führerschein für PKW sollte vorhanden sein und eine gute Ausbildung,
    es gab schon fälle wo wir bei der Alarmierung in der UK waren dann durften Leute unter 18 schonmal mit aber es hat sich gezeigt das allein von der Ausbildung und der Erfahrung
    ein Helfer unter 18 nicht für eine SEG geeignet ist.
    Die belastung im Einsatzfall ist einfach zu hoch.

    Bei geplantem Einsatz hat jeder Helfer unter 18 der länger als 23:00 bleiben will eine Einverständnis erklärung der Eltern mitzubringen.

  11. #71
    Thomas112 Gast

    Kein Einsatz zwischen 23:00 und 05:00 Uhr!!!

    Hallo,

    also es ist nicht so, daß die HiOrg's sich mit Diskobetreibern gleichstellen sollen, nein auf keinen Fall....

    Aber es gibt Gesetze und vor allem UVV's in welchen solche Sachen eindeutig geregelt sind! Unsere FUK (Feuerwehr-Unfall-Kasse) hält sich hier strikt an das Jugendschutzgesetz!!!

    Das heißt, daß alle unter 18-jährigen NICHT an Einsätzen zwischen 23:00 und 05:00Uhr teilnehmen dürfen, schon aus versicherungstechnischer Sicht! Leider...

    Das mit dem Jugendschutzgesetz kriegt man ja auch anderweitig geregelt... :-) Mit Übertragung der Fürsorgepflicht seitens der Eltern an die entsprechenden Führungskräfte!

    Aber wie gesagt die Versicherung hat sich bei einem Schaden schon mal quer gestellt und von daher hatten wir die Sachen mal anwaltlich klären lassen! Und dann wurde es von unserem Wehrführer angeordnet!

    Ich persönlich (vorrausgesetzt ich bin als E-Leiter v.O.) habe nichts dagegen, wenn abzusehen ist, ein Einsatz dauert noch bis 0:00 Uhr, das die Kameraden vor Ort bleiben, aber passieren darf halt nix, und wenn dann geht dies auf meine Kappe! Von daher überlege ich in der o.g. Zeit ganz genau, wenn ich womit einsetze und beauftrage!!!!

    Aber: Wir waren doch alle mal jung, oder...!?!?! :-) Und nur aus der Praxis kann man richtig lernen!!!!

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •