Moin moin,

grundsätzlich gelten natürlich für alle Jugendlichen die gleichen Gesetze. Allerdings ist die Zeitvorgabe (bis 16 jahre: 22 Uhr bis 18 Jahre: 0 Uhr) nur für Jugendliche, die sich in der Öffentlichkeit befinden (z. B. Kneipe o.ä.).bestimmt.
Eine gesetzliche Regelung, wie das bei Erfüllung hoheitlicher Aufgaben ist, besteht meines Wissen nach nicht.
Allerdings der Beitritt zur Aktiven Gruppe bei uns auch erst ab dem 16. Lebensjahr möglich, denn ab da kann man auch erst zum Grundlehrgang zugelassen werden.
Es steht also meiner Meinung nach nichts im Wege, Jugendliche zwischen 16 und 18 an der Einsatzstelle einzusetzten.
Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren...