Richtig in der FwDV steht sowas nicht drin die sind ja auch Bundeseinheitlich. Wie das in den jeweiligen Fw-Gesetzten drin steht weiß ich nicht und selbst wenn ein Gesetzt den einsatz einer 16jährigen erlaubt kann in der Satzung/Alarm-und Ausrückordnung noch etwas anderes drinnstehen. Auf das JöschGe muss man meiner meinung nach nicht achten die meisten 16 Jugendlichen halten sich auch bis spät in die NAcht in Discos auf dann können sie doch auch bis nach 24 Uhr hoheitliche aufgaben erfüllen oder????
Das man bei solchen Einsätzen Sachen zu sehen bekommen kann die nichts für Jugendliche sind ist Richtig aber ich habe sowas noch nicht gesehen und ich weiß nicht ob ICH (19) damit besser zurechtkommen würde als 16 Jährige.