@RangerF
Das hast du Falsch verstanden glaub ich! Es soll nicht vorausgesetzt werden sondern wenn ein Einsatz länger dauert soll der ZgFü nicht um 24 Uhr sagen los alle unter 18 ins MTF ich fahr euch nach Haus. Es wird wohl kein Staatsanwalt jmd anklagen weil er in einer Notsituation zugelassen hat das Jugendliche länger als im JöschGe vorgeschrieben unterwegs sind. Die Jugendlichen (und ihre Eltern) müssen natürlich auch einverstanden sein.
Geändert von STORM (07.01.2003 um 15:49 Uhr)
MfG STORM
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Packen wir es an!